fbpx

Ferienwohnung Die Endreinigung muss imMietpreis enthalten sein

Wer eine Ferienwohnung sucht, vergleicht die Endpreise der Anbieter. Um dabei besser dazustehen, lassen einige Vermieter die Kosten der Endreinigung weg. Sie tauchen später als Zusatzkosten auf. Das ist allerdings nicht erlaubt.

Wirbt ein Vermieter von Ferienwohnungen mit einem Preis, muss die Summe in jedem Fall die Endreinigung enthalten. Der Hinweis »Zusatzkosten zu den Mietpreisen: Die Endreinigung« sei nicht zulässig, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig (Az.: 6 U 27/12). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«. Gegen einen entsprechenden Hinweis hatte die Wettbewerbszentrale geklagt - und Recht bekommen. Die Angabe eines Endpreises könne nur entfallen, wenn es Preiskomponenten gebe, die zeit- und verbrauchsabhängig sind, urteilte das OLG. Gleiches gelte, wenn es Komponenten gebe, über die der Urlauber entscheidet, etwa die Anzahl der Personen oder das Mitbringen von Haustieren. Die Endreinigung sei jedoch in jedem Fall zu zahlen und müsse deshalb im Endpreis enthalten sein.

(17.09.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.