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Reiserecht Mieter muss Inventar in Ferienwohnung nicht sofort prüfen

Mieter einer Ferienwohnung sind nicht verpflichtet, schon zu Urlaubsbeginn die Einrichtung zu überprüfen. Entsprechende Klauseln in Mietverträgen sind unwirksam, befand das Landgericht Leipzig.

Wer eine Ferienwohnung bezieht, muss nicht direkt am ersten Tag prüfen, ob das Inventar stimmt. So entschied das Landgericht Leipzig (Aktenzeichen: 8 O 696/11), wie die Zeitschrift »Das Grundeigentum« des Eigentümerverbandes Haus & Grund berichtet.

In einem Mietvertrag für eine Ferienwohnung hieß es, dass der Mieter fehlende Einrichtungsgegenstände oder sonstige Mängel sofort anzuzeigen habe. Andernfalls könne er dafür haftbar gemacht werden. Ein Verband klagte gegen diese Klausel, weil er sie für unwirksam hielt.

Zu Recht, wie die Richter entschieden. Denn diese Klausel benachteilige die Mieter unangemessen. Eine Haftung schon bei Beginn der Mietzeit widerspreche dem Gesetz. Die Anzeigepflicht treffe den Mieter daher nur, wenn sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel zeigt.
 

(30.03.12, dpa/tmn)
 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.