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Die Pyramiden von Gizeh sind eine Weltattraktion. Doch die islamisch-arabischen Länder werden derzeit häufiger gemieden, das betrifft auch das stolze Ägypten

Die Pyramiden von Gizeh sind eine Weltattraktion. Doch die islamisch-arabischen Länder werden derzeit häufiger gemieden, das betrifft auch das stolze Ägypten

Foto: Johanna Uchtmann

Ferienziele Wie politisch ist der Urlauber?

Flüchtlingskrise, Terror, ein zunehmend autokratischer Präsident Erdogan in der Türkei: Die Weltpolitik bewegt die Menschen, der Ton ist scharf geworden. Bleibt der Tourismus von all dem unberührt? Sind die Urlauber politischer geworden? Eine Analyse.

Es war ein bemerkenswerter Satz: Der ägyptische Tourismusminister Yehia Rashed wurde in einem Interview mit dem Fachmagazin »fvw« gefragt, ob Nachrichten von drakonischen Strafen gegen Journalisten nicht westliche Urlauber abschrecken würden.

Davon habe er nichts gehört, sagte der Minister und ergänzte: »Tourismus ist ein gesellschaftlicher Vorgang, kein politischer.« Im Klartext: Politik hat mit Urlaub nichts zu tun - und das soll sie bitte schön auch nicht. Eine These, die seit Jahren wiederholt wird, auch wenn es um das Reiseverhalten der Deutschen geht. Aber stimmt sie noch?

 
Lange galt, dass vor allem Terroranschläge die Buchungen einbrechen lassen, und zwar zeitlich und regional begrenzt. Natürlich, die Sicherheit ist dem Urlauber wichtig - aber Politik? Da lächelt mancher Touristiker nur müde. Ein Land jedoch stellt derzeit die gängigen Annahmen der Reiseindustrie auf die Probe: die Türkei.
 
»Vor dem Putsch waren die Leute vor allem wegen Anschlägen besorgt. Das hat sich gewandelt«, sagt Reisebüroinhaber Ralf Hieke, der beim Deutschen Reiseverband (DRV) die mittelständischen Büros vertritt und die Sorgen der Urlauber kennt. »Im Moment sehen wir verstärkt, dass die Bedenken unserer Kunden sich immer häufiger auf die innenpolitische Situation in der Türkei beziehen.« Viele sagen: Das möchte ich nicht unterstützen. »Solche Sätze hört man relativ häufig.« Das gelte auch für die Klientel der reinen Sonne-und-Strand-Urlauber, die stets als unpolitisch gilt.
 
Der Rückgang der Gästezahlen in der Türkei habe »sicherlich auch politische Gründe«, erklärte kürzlich Ralph Schiller, Manager beim Münchner Reiseveranstalter FTI. »Was Erdogan teilweise von sich gegeben hat, hat dem einen oder anderen nicht gefallen.« Im Segment der Kulturreisen ist das Bild noch eindeutiger: »Auch wegen der politischen Lage in der Türkei ist die Nachfrage für das Land derzeit praktisch zum Erliegen gekommen«, sagt Peter-Mario Kubsch, Geschäftsführer des Studienreiseanbieters Studiosus.
 
Ist der Urlauber also politischer geworden? »Die These stütze ich nicht«, sagt Prof. Martin Lohmann, Leiter des Instituts für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit den Reisemotivationen der Deutschen und schreibt die derzeitige Abneigung gegenüber der Türkei vor allem der medialen Wahrnehmung zu. »Die ist eher hysterisch als sensibel.«
 
Wenn es wirklich um Politik ginge, müssten sich die deutschen Urlauber auch über den Iran echauffieren, argumentiert Lohmann. Doch das Land läuft zum Beispiel bei Studiosus außerordentlich gut - was Geschäftsführer Kubsch wiederum auf die politische Öffnung zurückführt. Die Maßstäbe, die man an die Machthaber in Teheran anlegt, sind offenbar andere als an Erdogans Türkei.
 
»Die Lage in der Türkei ist speziell, weil der Konflikt ja auch hier in Deutschland zu spüren ist«, glaubt DRV-Vertreter Ralf Hieke. Zum Beispiel dass Erdogan in Köln nicht per Liveschalte sprechen durfte, sei ein Riesen-Politikum gewesen. »Bei Fernreisezielen wie Thailand spielen die politischen Verhältnisse für Urlauber kaum eine Rolle.« Kurzum: Die Nachrichten aus der Türkei erhitzen die Gemüter. Was dort passiert, ist uns nah.
 
Dass Touristen anders auf Länder schauen als früher, davon ist man bei Studiosus aber überzeugt. Früher hieß es beim Urlaub vor allem: Sommer, Sonne, Strand. »Heute würde ich eher sagen: Sicherheit, Sympathie, Social Media«, sagt Kubsch. Spätestens seit dem Arabischen Frühling sei man auf allen Krisenherden der Welt live dabei, News gingen in Sekunden um die Welt. »Das hat es früher nicht gegeben. Das prägt in sehr starkem Maße den Eindruck von einem Land.« Das gilt besonders für Ägypten. Das stolze Land am Nil erlebt eine anhaltende Buchungsflaute, gegen die auch Tourismusminister Rashed noch kein Rezept gefunden hat.
(29.08.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.