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FERN.licht Erlebnismesse für Reisen,Outdoor und Fotografie

Am 28.11.2015 findet in der Kongresshalle am Zoo Leipzig die Erlebnismesse »FERN.licht« statt.

Besucher werden von 9.00 Uhr bis 21.00 Uhr zum Erkunden und Entdecken, zum Verweilen und interkulturellem Austausch eingeladen. Neben Markenanbietern und Fachausstellern in den Bereichen Outdoor und Fotografie, gibt es auch interessante Fotoworkshops und Seminare.

In packenden Live-Multivisionsshows berichten Weltenbummler von spannenden Abenteuern und Erlebnissen rund um den Globus:
27.11.2015 um 20.00 Uhr Dieter Schonlau: Regenwälder – Leben im Dschungel
28.11.2015 um 11.00 Uhr Andreas Pröve: Myanmar – Zauber eines goldenen Landes,
um 14.00 Uhr David Hettich: Abenteuer Ozean - Geheimnisse der Weltmeere,
um 17.00 Uhr Daniel Snaider: Die große Reise – Abenteuer Weltumrundung und
um 20.00 Uhr Dieter Glogowski: „Nepal Acht – Der Weg hat ein Ziel“

Neben den Live-Multivisionsshows bietet FERN.licht zahlreiche spannende Vorträge und Reportagen, präsentiert von leidenschaftlichen Globetrottern. Der Besucher wird einen Tag lang entführt in ferne Länder, fremde Kulturen und faszinierende Regionen unserer Erde – eine Inspiration, nicht nur für die nächste Erlebnisreise.

Ausführliche Informationen und Tickets gibt es auf www.fernlicht-messe.de.

(29.07.15, rp)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.