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REISE und PREISE

Fernbus Bei Gepäckverlust steht Schadenersatz zu

Verschwindet auf einer Reise mit dem Fernbus ein Gepäckstück, wollen einige Unternehmen dafür nicht haften. Sie schließen die Haftung daher in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von vornerein aus. Dennoch müssen sie in manchen Fällen Schadenersatz leisten.

Fernbusunternehmen können die Haftung für verloren gegangenes Gepäck nicht einfach ausschließen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München (Az: 283 Js 5956/15) hervor, worauf das »ARCD Clubmagazin« (Ausgabe 3/2016) hinweist.

Demnach haben Fernbusunternehmen die Pflicht, neben Reisenden auch deren Gepäck zu transportieren. Für Koffer und Taschen ergibt sich damit eine Obhutspflicht für das Unternehmen. Geht ein Gepäckstück auf einer Busreise verloren, muss das Fernbusunternehmen für dessen Verlust haften.

Im konkreten Fall war der Koffer einer Frau auf einer Fahrt zwischen Dresden und München verloren gegangen. Der Bus hatte auf der Route an zwei weiteren Orten gehalten. Die Frau meldete ihren Verlust bei dem Unternehmen. Das verwies auf den generellen Haftungsausschluss in den eigenen Geschäftsbedingungen (AGB) und lehnte einen Ersatz ab.

Das war nicht rechtens, urteilte das Gericht. Es sei zumindest grob fahrlässig, keine Sicherungsmaßnahmen für das Gepäck zu treffen. Das Fernbusunternehmen muss deshalb Schadenersatz für den Kofferverlust an die Frau zahlen.

(22.03.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.