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Fernreisen Hoteleinkäufer ordern häufig im Internet

Die Hoteleinkäufer des zweitgrößten deutschen Anbieters von Fernreisen kennen nur noch jedes dritte Hotel aus eigener Anschauung: Die Experten der TUI beziehen ihr Wissen über die 2014 in Übersee angebotenen rund 6000 Häuser überwiegend über Bewertungsportale und andere Internet-Quellen.

Das liegt auch am immer größer werdenden Sortiment: Allein in den USA haben die Kunden des Konzerns die Wahl unter 2000 Unterkünften. 2013 wurden dort 1800 und zwei Jahre zuvor erst 450 Häuser offeriert. Das in Hannover ansässige Unternehmen – es wirbt zum kommenden Sommer mit sechs Kataloge für 70 Länder außerhalb Europas - legt seit 2009 auf dem Fernreisenmarkt jährlich im Schnitt zwölf Prozent zu und hält mittlerweile einen Marktanteil von 16 Prozent.
Insgesamt unternahmen im vergangenen Jahr – so zeigen Zahlen der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) – 4,5 Millionen Deutsche eine Fernreise, acht Prozent mehr als in den vorangegangenen zwölf Monaten. Nummer eins und Nummer drei sind die beiden Rewe-Marken Dertour und Meier’s Weltreisen.

(03.11.13, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.