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Fernreisen Überseeziele protestieren gegen Flugsteuer

Ein Bündnis von fernen Reiseländern kritisiert die in Europa von einigen Staaten erhobenen Abgaben auf Flüge.

Es seien »einseitige und diskriminierende Steuern«, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Australien, Kenia, Neuseeland, den Seychellen, Singapur, Südafrika und der – 33 Ziele repräsentierenden - Tourismus-Organisation der Karibik. Das Papier enthält auch den Hinweis, dass der Tourismus in ihren Ländern ein Hauptpfeiler für die Schaffung von Arbeitsplätzen ist, bei der Armutsbekämpfung hilft und für sozialwirtschaftliche Entwicklungen und zwischenmenschliche Kontakte steht.

Die Staaten zeigen sich »besorgt über die langzeitlichen negativen Auswirkungen«, weil die Ticketsteuern Fernflüge bis zu fünf Prozent verteuern. Die Allianz ruft die Regierungen dazu auf, die »überhöhten Steuern« zu überdenken und lädt weitere betroffene Zielländer ein, der – vom südafrikanischen Tourismusminister Marthinus van Schalkwyk initiierten – Aktionsgemeinschaft beizutreten.

Der Appell richtet sich nicht zuletzt an Deutschland, das seit Anfang des Jahres eine allgemeine Flugsteuer erhebt, die auf der Langstrecke 45 Euro beträgt. Die Reiseindustrie hatte die Luftverkehrsabgabe heftig aber erfolglos kritisiert. Auch mehrere Gutachter hatten rechtliche Bedenken angemeldet, und Rheinland-Pfalz sogar gerichtliche Schritte gegen die neue Steuer erwogen. Berechnungen hatten ergeben, dass wegen der Abgabe pro Jahr in Deutschland etwa 2,6 Millionen Verbraucher Abstand von einer Flugreise nehmen.

(14.3.11, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.