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Urlaub wie im Paradies: Karibikreisen mit Dertour, Meier's Weltreisen und ADAC verteuern sich um zehn Prozent.

Urlaub wie im Paradies: Karibikreisen mit Dertour, Meier's Weltreisen und ADAC verteuern sich um zehn Prozent.

Foto: Bernd Kubisch

Fernreisen Viele Fernziele werden teurer

Wer im kommenden Jahr mit Dertour, Meier's Weltreisen oder ADAC verreist, muss für viele Ziele tiefer in die Tasche greifen. Die Preise steigen unter anderem für die Karibik sowie Mittel- und Südamerika.

Dertour, Meier's Weltreisen und ADAC erhöhen zum Sommer 2013 die Preise für viele Fernreiseziele. Das teilten die drei Baustein- und Fernreiseveranstalter der Rewe Group bei ihrer Katalogpräsentation in Frascati mit. Reisen in die USA, die Karibik sowie nach Mittel- und Südamerika werden um bis zu 10 Prozent teurer. Dazu seien die Veranstalter wegen des gestiegenen Wertes des US-Dollars gegenüber dem Euro gezwungen, erklärte Michael Frese, Sprecher der Geschäftsführung. Ebenso stark verteuern sich Kenia, Dubai, die Malediven und Bali.

Für Urlaub in Thailand und Mittelasien müssen Kunden 3 bis 5 Prozent mehr zahlen. Auf Kuba, im Indischen Ozean und auf Sri Lanka bleiben die Preise gleich. Um 2 Prozent billiger wird es in Südafrika und in Namibia.

Deutlich teurer wird es für Kunden der Rewe-Bausteintouristik auch im Norden Europas: Die Preise für Großbritannien etwa steigen um 10 Prozent. Weitere Erhöhungen betreffen Schweden (plus 8 Prozent), Island und Norwegen (plus 7 Prozent) und das Baltikum (plus 5 Prozent). Je 3 Prozent mehr kostet es in der Türkei, auf Zypern, in Kroatien, auf Malta, den Kanaren, in Norditalien und auf Sardinien. Andere Ziele auf der Mittelstrecke bleiben preislich stabil. Dazu gehören Griechenland, Ägypten, Marokko, Tunesien, Portugal, das spanische Festland sowie Süditalien. Ebenfalls um 3 Prozent steigen die Preise in Österreich, den Beneluxländern und Frankreich. Die deutschen Feriengebiete werden dagegen nicht teurer.


Das Sommerprogramm der drei Veranstalter umfasst 44 Kataloge. Kräftig ausgebaut werden die Städtereisen mit Dertour: Rund 6000 neue Hotels in mehr als 700 Städten weltweit kommen im Sommer 2013 hinzu. Dertour hat außerdem 14 neue Rundreisen in Afrika im Programm. In Australien, Neuseeland und der Südsee kommen 30 hinzu. Größer wird ebenfalls das Angebot im Dertour-Familienkatalog, der im vergangenen Jahr erstmals aufgelegt wurde. Künftig sind dort auch die Städte Leipzig, Dresden, Wien, Salzburg und Graz zu finden.

Bei Meier's Weltreisen ist Bhutan neu im Programm. ADAC Reisen hat unter anderem eine Motorradtour durch Franken und eine Autorundreise auf den Spuren der Kelten durch Frankreich erstmals in seinen Katalogen.

Im abgelaufenen Touristikjahr (bis 31. Oktober) sind besonders Hochseekreuzfahrten bei den Rewe-Bausteinanbietern gut gelaufen: Die Buchungen haben um 13 Prozent angezogen. Bei Reisen nach Irland, Großbritannien und Nordeuropa haben die drei Veranstalter ein Plus von 8 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichnet. Für die Mittelmeerregionen betrug der Zuwachs 5 Prozent. Fernreisen haben um etwas mehr als 1 Prozent zugelegt.

Die Buchungen für Reisen im laufenden Touristikjahr seien zunächst schlecht angelaufen. So habe es Einbrüche in zweistelliger Höhe gegeben, sagte Frese. Grund dafür sei vermutlich, dass viele Kunden angesichts der anhaltenden Eurokrise verunsichert waren. Das habe sich aber gelegt: Seit August lägen die Buchungen wieder über Vorjahresniveau. 

(12.11.12, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.