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Finanzkrise: Erreicht die Krise auch den Urlaub?

Finanzkrise: Erreicht die Krise auch den Urlaub?

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FINANZKRISE Erreicht die Krise auch den Urlaub?

Die weltweite Finanzkrise hat längst auch Hausbesitzer, Kleinsparer und eigentlich jeden erreicht. Besorgt fragen sich da viele Verbraucher: Welche Folgen hat das für meinen nächsten Urlaub? REISE & PREISE gibt die wichtigsten Antworten.

Ist meine gebuchte Reise sicher?
Ja. Insolvenzen wie zuletzt von Bentour International und der britischen XL Leisure Group werden sich zwar häufen, wenn Kredite weiter so schwer zu bekommen sind. Aber Pauschalreisen sind in Deutschland ja laut Pauschalreisegesetz gegen Veranstalterpleite abgesichert. Dazu muss der Urlauber allerdings einen Sicherungsschein erhalten haben, auf dem der Versicherer steht. Für Flüge gibt es eine vergleichbare Absicherung bislang nicht, ebenfalls nicht für Hoteldirektbuchungen. Besonders im Billigflugmarkt erwarten Branchenkenner noch den einen oder anderen Konkurs. Die Lehman Brothers der Touristik könnten also die 9,90-Euro-Fluggesellschaften werden.

Sind Banken im Reisegeschäft tätig?
Ja, gerade erst hat sich die Kölner Privatbank Sal. Oppenheim mit 29 Prozent an Arcandor beteiligt, der Muttergesellschaft von Neckermann Reisen und Condor. Und RTK, die größte deutsche Reisebürokooperation mit fast 2500 Büros, gehört zur Raiffeisenbank im bayerischen Altötting. Doch zum einen sind beide Banken bislang in der Finanzkrise nicht auffällig geworden. Zum andern haben die Banken auf das Tagesgeschäft der beteiligten Firmen keinen Einfluss. Schwieriger dürfte es bei Hotelneubauten werden, zum Beispiel finanziert die zur angeschlagenen Bayerischen Landesbank gehörende Bank Hypo Alpe Adria zahlreiche Hotelprojekte in Kroatien und im österreichischen Bundesland Kärnten. Da kann es nicht schaden, bei der Buchung von Resorts besonders kritisch zu sein, die im Katalog nur als Zeichnung abgebildet sind.


Finanzkrise: Erreicht die Krise auch den Urlaub?

Mehr denn je wird gespart: Autovermieter Avis will seine Mietwagenflotte nur noch einmal jährlich erneuern

Wo wird der Urlauber die Krise spüren?
Es stehen mehr Insolvenzen und Firmenschließungen ins Haus - durchaus auch in Bereichen, an die man zunächst gar nicht denkt. So steht mit Dresden Werbung und Tourismus ein privatisiertes Fremdenverkehrsamt vor dem Aus. Es hatte sich mit unrentablen Hotelvermittlungen verhoben. Außerdem sparen Reiseunternehmen mehr denn je. Der Autovermieter Avis etwa will seine Mietwagenflotte nicht mehr alle sechs Monate, sondern nur noch einmal jährlich erneuern. Investitionen dürften öfter verschoben oder ganz zurückgestellt werden, weil Kredite schwerer zu bekommen sind oder Finanzinvestoren abspringen. So müssen Skifahrer diesen Winter auf eine neue Gondelbahn in Oberstdorf verzichten, das Geld war nicht da.

Wird weniger verreist?
Bei Geschäftsreisen ist das eindeutig so, Fluggesellschaften und Hotels verzeichneten bereits vor dem Bankendebakel deutliche Rückgänge. Bei Urlaubsreisen ist dagegen bislang nichts zu spüren. Der kommende Winter ist sogar sehr gut angelaufen. Die vielen Frühbucherrabatte haben dafür gesorgt, dass ein Großteil der Reisen bereits gebucht ist. Aktuell geht allerdings in den Reisebüros nicht viel - wer noch nicht gebucht hat, wartet ab. Und die Vorbuchungen für den Sommer 2009 liegen bislang erheblich unter den Erwartungen. Die Reiseunternehmen machen sich Mut: Meistens kam in der Vergangenheit Reiserückgang erst deutlich nach dem Konjunkturtief.

Gibt es auch Positives?
Ja. Durch die Konjunkturdelle wird weniger Energie verbraucht, und die günstigeren Ölpreise verbilligen Flugtickets und die besonders spritfressenden Preise für Kreuzfahrten. So meldet der American Express Business Travel Monitor, dass die Flugpreise in der Economy-Class bereits im vergangenen Quartal um 23 Prozent eingebrochen sind, auch die Hotelzimmerpreise in europäischen Metropolen befinden sich im Rückwärtsgang. Und aktuell gehen die Kerosinzuschläge zurück, Lufthansa zum Beispiel hat sie um drei Euro bei Europaflügen, für Fernreisen um fünf Euro gesenkt.


Finanzkrise: Erreicht die Krise auch den Urlaub?

Auffällig: Die totgesagte Pauschalreise lebt jetzt wieder auf

Was sind die Trends?
Der Auffälligste: Die gute alte Pauschalreise war schon totgesagt - jetzt lebt sie wieder auf. Die Gründe sind vergleichsweise günstige Preise und hohe Sicherheit. Fernreisen sind aktuell etwas gebremst, Autoreisen sowie Flugreisen in die günstigen Urlaubsländer Türkei und Ägypten laufen dagegen noch gut. Insgesamt aber sind sich die Wirtschaftsexperten einig: Das Konjunkturklima in Deutschland wird sich eintrüben, und davon wird auch die Lust am Reisen betroffen sein. Das gilt spätestens beim nächsten Gang zur Bank. Viel Urlaub wird nämlich auf Pump gemacht - und Bankenkredite sind derzeit einfach schwer zu bekommen.

(Von Hans-Werner Rodrian, erschienen im November 2008)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.