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Katze in den Koffer stecken? Nein, so einfach gehen Tiere nicht auf eine Flugreise - Besitzer müssen einiges beachten.

Katze in den Koffer stecken? Nein, so einfach gehen Tiere nicht auf eine Flugreise - Besitzer müssen einiges beachten.

Fliegen mit Hund und KatzeWas müssen Tierhalter auf Reisen wissen?

Wer mit Hund oder Katze in den Urlaub fliegen möchte, muss viel beachten. Nicht alle Airlines bieten diesen Service an. Und den Tieren wird durch die Flugreise einiges abverlangt.

Manche nehmen den Hund oder die Katze im Auto mit in den Urlaub. Auf Flugreisen sieht es aber oft anders aus. Das Problem ist dann: Wer kümmert sich während der Abwesenheit um den Vierbeiner? Doch es gibt auch die Möglichkeit, Hund und Katze im Flugzeug mitzunehmen.

Tierische Reisedokumente

Vor dem Spaß am Strand wird es für Tierhalter noch einmal zäh: Sie müssen sich mit rechtlichen Vorschriften befassen. Innerhalb der EU ist seit Oktober 2004 ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) kann jeder niedergelassene Tierarzt, der eine entsprechende Ermächtigung vom Veterinäramt besitzt, das Dokument ausstellen. Darin werden Informationen über den Gesundheitszustand des Tieres, seine Registrierungsnummer sowie Nachweise über Impfungen etwa gegen Tollwut festgehalten.

Jedes Land hat andere Regeln

Wichtig ist dann, die genauen Reisebestimmungen des Ziellandes zu kennen. Das BMELV rät, bei der Botschaft oder dem Tourismusamt Auskünfte zu den aktuellen Einreisebestimmungen einzuholen. Von Land zu Land können etwa Leinen- und Maulkorbpflicht, die Liste mit verbotenen Hunderassen (»Kampfhunde«) und erforderliche Behandlungen gegen Parasiten variieren. Bei Ausreise in ein Nicht-EU-Land sollten Tierbesitzer zudem die Wiedereinreisebedingungen in die EU und nach Deutschland (Tiergesundheitsnachweis, Impfschutz) kennen. Seit 2011 ist die Kennzeichnung eines Tieres mit einem Microchip innerhalb der EU Pflicht. Näheres dazu erteilt der Zoll.

Hund an Bord? Auf die Airline kommt es an

Grundsätzlich gilt: Nicht bei jeder Airline sind Tiere erlaubt. Urlauber müssen sich also vor der Buchung informieren. Bei Easyjet und Ryanair zum Beispiel dürfen Tiere nicht an Bord. Bei Eurowings ist lediglich die Mitnahme von leichten Hunden oder Welpen sowie Katzen mit einem Gewicht von maximal acht Kilo (inklusive Transporttasche) in der Kabine möglich. Die Tiere werden im Fußraum unter dem Vordersitz verstaut und dürfen während des Fluges nicht herausgenommen werden.

Für den Transport von Boxen mit größeren Katzen und Hunden im Gepäckraum sind die Eurowings-Maschinen nicht flächendeckend ausgestattet. »Das heißt, es sind nicht auf allen Flugzeugen entsprechende Belüftungs- und Heizsysteme im Frachtraum vorhanden«, sagt Sprecherin Laura Karsten. Daher werde der Service mit Rücksicht auf das Wohlbefinden der Tiere nicht angeboten.

Frachtraum oder Kabine? Das Gewicht zählt

Beim Ferienflieger Tuifly wurden 2017 rund 10.000 Hunde und Katzen gezählt. »5.400 Tiere wurden dabei im Frachtraum befördert, 4.700 Tiere sind in der Kabine mitgeflogen«, sagt Sprecher Sören Ladehof. Erlaubt ist ein maximales Gesamtgewicht von sechs Kilo, wenn Hund oder Katze in der Kabine mitfliegen. Die Zahl der Tiere pro Flug ist begrenzt, daher sollte der Vierbeiner früh angemeldet werden.

Bei Lufthansa muss jedes Tier spätestens 24 Stunden vor Abflug angemeldet und bestätigt sein. Passagiere, die ihr Tier (bis acht Kilo) in der Kabine mitnehmen wollen, sollten etwa zwei Stunden vor Abflug am Check-in erscheinen. Generell sei die Mitnahme in jeder Reiseklasse möglich. In Transporttaschen sind Hunden und Katzen sogar Aufenthalte in den Lufthansa-Lounges erlaubt. Für den Fall, dass der Mitflug im Frachtraum geplant ist, sollten sich die Passagiere etwa drei Stunden vor Abflug am Schalter für Sperrgepäck melden.

Tierwohl im Fokus

Für den Transport von Tieren im Flugzeug gibt es Vorgaben des Airline-Dachverbandes IATA. Die Organisation informiert auf ihrer Webseite über die Möglichkeiten des Tiertransports. Auch die deutschen Airlines geben entsprechende Hinweise. Am Flughafen München hat Lufthansa-Mitarbeiterin Kerstin Lindner, die unter anderem für die Heimtierabfertigung am Boden zuständig ist, mit ihrem Team ein waches Auge auf die Transportboxen.

Die sogenannten Kennel werden am Sperrgepäckschalter abgegeben und von dort zum Frachtraum der Maschine gebracht. Ob die Größe der Box passt, wird bereits am Check-in überprüft. »Der Hund oder die Katze müssen darin stehen können. Sie sollten sich drehen, liegen und eine natürliche Haltung einnehmen können«, sagt Lindner. Im Zweifel werde das Tier aus der Box geholt und zur Überprüfung daneben gestellt.

Auch die Kennel selbst müssen bestimmten Anforderungen genügen. »Die Transportboxen werden im Frachtraum fest auf Holzbohlen verzurrt. Billigimporte sind dann sofort beschädigt«, so Lindner. Neben stabilen Verschlüssen achtet sie auf ausreichende Luftschlitze. Zudem sollten ein oder zwei Wasserbehälter am Käfig befestigt sein, die von außen mit Wasser gefüllt werden können. Für den Fall, dass eine Transportbox die Anforderungen nicht erfüllt, kann ein geeigneter Kennel am Check-in erworben werden.

Ist das Tier »ready to fly«?

Die Expertin legt Wert darauf, dass die Tiere einen wachen und aufgeweckten Eindruck machen: »Sie dürfen nicht verletzt, frisch operiert oder krank sein.« Nur wenn Hund oder Katze auf Ansprache reagieren und klare Augen haben, gibt sie ihr Okay: »ready to fly«. Allerdings sind nicht alle Hunderassen für den Flug mit der Lufthansa zugelassen. Kampfhunde müssen am Boden bleiben. Kurznasige Tiere wie Perser-Katzen und Möpse dürfen nur zu bestimmte Zeiten fliegen. »Bei hohen Temperaturen im Sommer ist das Risiko zu groß, dass sie nicht genügend Luft bekommen und kollabieren«, sagt Lindner.

Vorbereitung kann helfen

Um die Reise so angenehm wie möglich zu gestalten, empfiehlt die Heimtierexpertin, für den Flug zu trainieren. »Das Ausharren in der Transportbox und auch das »sich darin wohlfühlen« kann mit Training erreicht werden«, sagt Ross. Beruhigungsmittel hält sie für wenig sinnvoll. Diese hätten häufig nur eine beruhigende Wirkung auf den Körper des Tieres und nicht auf den Kopf. Das verstärke in vielen Fällen den Stress.

Tiere sollte man grundsätzlich nicht angeleint in der Box lassen, andernfalls droht Strangulierungsgefahr. Bereits mehrere Stunden vor dem Flug die Gabe von Futter vermeiden – Luftveränderung, Geräusche und Stress können sonst zu Übelkeit und Erbrechen führen. Platz und Luft in der Box nicht mit Spielzeug oder Decken einschränken. Luftzirkulation muss gewährleistet sein. Keine Plastiktüten und kein Futter in die Box legen.

Schon lange vor dem Flug kann man Hunde und Katzen an die Transportbox gewöhnen. Box mit einer Decke auslegen, die das Tier kennt, und mit saugstarkem Vlies. Kurz vor der Übergabe in die Obhut der Airline noch eine Runde mit dem Hund gehen. Zwei von außen befüllbare Wassernäpfe an der Box befestigen. Einen davon mit Wasser füllen, den anderen mit Eiswürfeln bestücken oder komplett gefroren anbringen. Rollen an der Box abmontieren, damit diese im Frachtraum fest steht. Aufkleber mit Adresse und Handynummer des Halters sowie Namen des Tieres auf der Box befestigen.

Was kostet das Fliegen mit Hund oder Katze?

Bei Tuifly 40 Euro in der Kabine, 60 Euro im Gepäckraum. Dies gilt für internationale Flüge. Bei kurzfristiger Anmeldung beim Check-in: zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 25 Euro. Bei Eurowings 55 Euro in der Kabine. Bei Lufthansa zwischen 50 Euro (innerdeutsche Strecken) und 110 Euro (interkontinentale Routen) in der Kabine, im Frachtraum entsprechend 80 oder 190 Euro. Oder besser doch mit dem Auto?

Die Expertin rät, die Notwendigkeit eines Fluges genau abzuwägen. »Hunde hören viel besser als Menschen, deshalb ist für sie allein der Lärm im Gepäcksystem immens.« Allerdings reagierten nicht alle Hunde nervös auf den Trubel in der Gepäckanlage. »Es gibt Tiere, die mögen das Kino hier«, sagt Lindner. Sie beobachteten alles und würden ruhiger, wenn sie sich umsehen können.

Sarah Ross, Heimtierexpertin der Tierschutz-Stiftung Vier Pfoten, ergänzt: »Für Tiere ist Fliegen sehr anstrengend, das sollte nicht unterschätzt werden.« Bei einem kurzen Urlaub sollte man die Tiere zu Hause betreuen lassen oder ein Reiseziel wählen, das per Auto erreichbar ist.

Katzen, die als besonders umgebungstreu gelten, sollten nach Ansicht von Ross sogar generell zu Hause bleiben. Für sie bedeute nicht nur der Flug, sondern auch eine fremde Umgebung immensen Stress, so Ross.

Wenn sich die Flugreise mit dem Tier nicht vermeiden lässt, rät Ross auf jeden Fall zu einem Direktflug. »Je kürzer der Flug, desto besser.« Die maximal vertretbare Flugdauer hänge individuell vom Tier ab. Im Frachtraum reisende Hunde seien wegen Wartezeiten, Lärm, Druckunterschieden, Klima, Bewegungsmangel und der Trennung von der Bezugsperson hohen Belastungen ausgesetzt. Kleine, leichte Hunde, die als Bordgepäck reisten, könnten immerhin Kontakt zum Besitzer halten.

(03.08.2018, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.