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REISE und PREISE

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Federico Gambarini/dpa

Fliegen Was verraten Kondensstreifen?

Die Sonne scheint, blauer Himmel, nur ein paar Kondensstreifen sind zu sehen. Jeder weiß, dass sie von Flugzeugen kommen. Aber wie entstehen sie, und was sagen sie über das Wetter aus?
Während des Fluges treten aus den Triebwerken der Flugzeuge Feuchtigkeit und Verbrennungspartikel aus. Diese Partikel dienen als sogenannte Kondensationskerne: Bei feuchter Luft lagert sich Wasser an die Kerne an. »Dieses Konstrukt wächst und wird von uns als Kondensationsstreifen wahrgenommen«, erklärt Thomas Dümmel, Meteorologe an der Freien Universität Berlin. Die Streifen seien nichts anderes als normale Wolken. Da die Entstehung etwas dauert, sehe man einen Kondensstreifen nicht direkt hinter dem Flugzeug.
 
Wer Kondensstreifen am Himmel beobachtet, kann sogar Prognosen über das Wetter treffen. Wenn die Streifen sehr lang sind und nicht sofort verschwinden, ist die Luft in Flughöhe besonders feucht. »Feuchte Luft ist ein Anzeichen für einen bevorstehenden Wetterwechsel«, erklärt Dümmel. Umgekehrt gilt: Kurze oder keine Kondensstreifen am Himmel deuten darauf hin, dass die Luft sehr trocken ist. »Beobachter können dann davon ausgehen, dass das Wetter erstmal schön bleibt«, sagt Dümmel. Verzerrte oder ausgebreitete Kondensstreifen deuten auf starken Wind auf der Höhe des Flugzeuges hin.

 
(24.03.2017, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.