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Nicht nur auf der griechischen Insel Kos treffen Flüchtlinge und Touristen aufeinander

Nicht nur auf der griechischen Insel Kos treffen Flüchtlinge und Touristen aufeinander

Foto: iStockphoto

FlüchtlingSKRISE Flüchtlinge und Touristen am Strand

Spätestens die verstörenden Bilder von der Ferieninsel Kos haben deutlich gemacht: Die Flüchtlingskrise hat die Urlauber erreicht. Mit ganz unterschiedlichen Folgen.

Eine Elfjährige geht am Badestrand bei Side in der Türkei durch die Liegestuhlreihen. Das Mädchen versucht gemeinsam mit einer Freundin, Getränke zu verkaufen. Wasser, Cola, Sprite. Nur die wenigsten Urlauber bemerken: Die beiden sind syrische Flüchtlinge. 

Wie der kleinen Wasserverkäuferin geht es in der Türkei Hunderttausenden. Das Land hat 2,2 Millionen Vertriebene vor allem aus Syrien und dem Irak aufgenommen, schätzt das Uno-Flüchtlingshilfswerk UNHCR. Anders als auf den griechischen Inseln verteilen sich die meisten quer durchs Land, immer auf der Suche nach einem Dach über dem Kopf und wenigstens kurzfristiger Arbeit. Jetzt, wo an der türkischen Riviera die meisten Hotels bis zum Frühjahr schließen, ziehen auch die Tagelöhner weiter.

 
Aber nicht nur in der Türkei und Griechenland: überall in Europa hat die Flüchtlingswelle die Urlaubsziele erreicht. In Italien und auf Malta landen die Gestrandeten per Boot, Kroatien durchqueren sie teils zu Fuß, aus Spanien verstören die Fernsehbilder von Menschen, die über den Zaun von Melilla und Ceuta klettern.
 
Österreich ist gleich doppelt betroffen: Aus Ungarn und Slowenien kommen tägliche Tausende. Aus Deutschland, so beklagen die Hoteliers, kommen dagegen deutlich weniger Urlauber: Verantwortlich dafür machen die Touristiker gesperrte Bahnlinien und lange Schlangen vor den Autobahn-Grenzstationen. 
 
Längst geht bei Hoteliers, Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften eine Angst um: Die innereuropäischen Grenzkontrollen könnten wieder permanent eingeführt werden. »Das würde für den Tourismus in Europa dramatische Konsequenzen haben«, ahnt der Europaparlamentarier Elmar Brok. 
 
In Deutschland überlegen derweil mehr und mehr Betreiber von Hotels und Ferienanlagen, ob es nicht rentabler ist, statt anspruchsvoller Urlauber lieber dankbare Flüchtlinge zu beherbergen. So erwägt offenbar der Ferienpark Hambachtal im Hunsrück, zunächst über den Winter 1500 Flüchtlinge einzuquartieren. In Passau bot ein Hotelier seine drei Viersterneherbergen als Flüchtlingsunterkünfte an - pikanterweise als Reaktion auf die Pläne eines Nachbarn, gegenüber ein Asylbewerberheim zu bauen. Und wer im Maritim-Hotel in Halle an der Saale absteigen will, der stellt fest, dass das Haus seit 1. Oktober als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird.
 
Auch mancher in der Flugbranche hat entdeckt, dass sich mit Flüchtlingen Geschäfte machen lassen: Die Fluggesellschaft Air Berlin bestätigte bereits im August, dass sie Charterflüge für abgewiesene Asylbewerber durchführt. Lufthansa verkauft dem Staat zur Abschiebung Einzelplätze auf regulären Linienmaschinen, wie die WELT berichtet. 
 
In Berlin macht die Geschichte von einem Hostel die Runde, das seine Bettenzahl kurzerhand von 280 auf 700 aufstockte und der Stadt für 20 Euro pro Bett vermietete. Und von den 38 Ramada-Hotels in Deutschland dienen mindestens drei zeitweise als Flüchtlingsquartiere: Das Haus an der Messe Hannover ist sonst außerhalb der Messezeiten sowieso stillgelegt; die Anlage in Eisenhüttenstadt wird etagenweise ans Brandenburger Innenministerium vermietet. Und das Haus in Hahnenklee im Harz dient bis Ende 2016 komplett als Flüchtlingsunterkunft.  
 
Es ist offensichtlich: Die Reisebranche kann die Flüchtlinge nicht weglächeln. Zunächst teilte die Tui-Pressestelle noch mit, dass die Hotels des Veranstalters auf Kos ja auf der anderen Inselseite lägen. Mittlerweile bestätigt eine Sprecherin »Nachfragen von Kunden«, offenbar gibt es auch Umbuchungswünsche. 
 
Aber Unsicherheit ist kein Stornogrund. Wer gebucht hat, der muss wohl reisen oder zumindest zahlen. Wo das Fernsehen von Flüchtlingstrecks berichtet, da bleiben die Urlauber weg. So herrscht Ratlosigkeit in der Branche. Wo Urlauber und Reiseleiter spontan halfen, halten sich die Veranstalter erst mal bedeckt. Es blieb bei Spenden des Travel Industry Clubs und der Reederei Aida. Dazu kam eine Aktion des Veranstalters Alltours, per Ferienflieger gespendete Kleidung auf die Insel Kos zu bringen.
 
Was möglich wäre, zeigt die iranischstämmige Reiseunternehmerin Jasmin Taylor ("JT Touristik"). Sie hat bereits im vergangenen Jahr ein Projekt zur Eingliederung weiblicher Flüchtlinge gestartet. Der österreichische Alpenverein lädt Flüchtlinge ein, unter dem Motto "miteinander unterwegs" gemeinsam bergzusteigen. Und das Wiener Hotel Magda hat 20 anerkannte Flüchtlinge eingestellt - als Rezeptionist, Zimmermädchen und Haustechniker. Noch weiter geht das Augsburger "Grandhotel Cosmopolis": Es beherbergt Asylbewerber, Geschäftsleute und Urlauber ganz bewusst gemeinsam unter einem Dach - laut Auskunft der Hotelleitung durchaus erfolgreich.
 
Doch das sind Einzelaktionen. Wie die Branche insgesamt denkt, wurde auf dem gerade zu Ende gegangenen »Tourismusgipfel« in Berlin deutlich. Da schwärmte der Vorsitzende des Bundesverbandes der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), Michael Frenzel: Die Freizeitwirtschaft biete »mit drei Millionen Beschäftigten Chancen für alle«. Bettenmachen, Frühstücksgeschirr wegräumen, das kann eben auch ein Ungelernter aus Syrien.
Wie das funktioniert, lässt sich demnächst vermutlich auch dort beobachten, wo die Kanzlerin im Sommer die G7 zusammenbrachte. Hotelchef Dietmar Müller-Elmau vom Schlosshotel Elmau kündigte jedenfalls schon mal an, »20 bis 30 Lehrlinge aus den Krisenländern« einzustellen. 

(16.10.2015, srt)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.