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Flüge nach Thailand Etihad Airways und Air Berlin bauen Streckennetz aus

Etihad Airways, die staatliche Fluggesellschaft der Vereinigten Arabischen Emirate, und Air Berlin, Europas sechstgrößte Fluggesellschaft, haben bekannt gegeben, dass sie die Verbindungen zwischen Abu Dhabi und Deutschland sowie Thailand deutlich ausbauen wollen.

Diese Mitteilung folgt auf die Bekanntgabe vom Dezember, dass Etihad Airways nun Air Berlins größter Einzelaktionär ist, und Air Berlin ab dem 15. Januar viermal wöchentlich die Strecke zwischen Berlin und Abu Dhabi bedient. Ab dem 25. März wird Air Berlin Abu Dhabi dreimal pro Tag anfliegen, darunter sind auch tägliche Direktflüge von zwei deutschen Knotenpunkten - Berlin und Düsseldorf - in die Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate. Vorbehaltlich der behördlichen Genehmigung wird Air Berlin zudem die neue Strecke Abu Dhabi - Phuket in ihr Programm aufnehmen, und das ganze Jahr über einen täglichen Service zu diesem beliebten Inselziel in Thailand anbieten. Alle neuen Air Berlin-Flüge werden mit Flugzeugen vom Typ Airbus A330-200 in einer Zwei-Klassen-Konfiguration durchgeführt.

Air Berlins erweiterter Flugplan nach Abu Dhabi wird zudem durch den eigenen Kapazitätsausbau von Etihad Airways nach Deutschland und Thailand ergänzt. Ab dem 15. April wird Etihad Airways die Frequenz zwischen Abu Dhabi und Düsseldorf von viermal wöchentlich auf eine tägliche Verbindung erhöhen. Etihad Airways und Air Berlin bieten damit zwei tägliche Verbindungen ab Düsseldorf mit besten Anschlussmöglichkeiten an den wichtigsten Drehkreuzen von Etihad Airways und Air Berlin. Die Verbindung von Etihad Airways nach Düsseldorf wird mit einem Airbus A330-300 in einer Drei-Klassen-Konfiguration durchgeführt. Des Weiteren wird Etihad Airways ab dem 15. April eine dritte tägliche Verbindung Abu Dhabi-Bangkok mit einer Boeing 777-300ER in einer Zwei-Klassen-Konfiguration anbieten.

Die Ausweitung der Bangkok-Flüge von Etihad Airways soll der wachsenden Nachfrage auf dieser Route sowie der infolge der Partnerschaft mit Air Berlin zu erwartenden Volumensteigerung gerecht werden. Etihad Airways wird ihre EY-Flugnummern auf allen neuen Air Berlin-Verbindungen platzieren. Außerdem wird die kürzlich erfolgte gegenseitige Anerkennung der Vielfliegerprogramme Etihad Guest und Topbonus den Gästen beider Airlines die Möglichkeit bieten, auf den Flügen beider Gesellschaften Meilen zu sammeln und einzulösen. James Hogan, CEO von Etihad Airways, dazu: »Unsere strategische Partnerschaft mit Air Berlin wird weiter an Dynamik gewinnen, und wir freuen uns, eine derart deutliche Service-Erweiterung an unseren jeweiligen Knotenpunkten anzukündigen.« Etihad Airways und Air Berlin werden damit wöchentlich gemeinsam 42 Flüge zwischen Abu Dhabi und Deutschland von insgesamt vier deutschen Knotenpunkten aus anbieten.

 
(9.2.2012, rp)

Reiserecht Koffer kaputt - Flugpreis wird nicht erstattet

Wird das Gepäck verspätet befördert und geht ein Koffer kaputt, wird deswegen nicht gleich der Flugpreis erstattet.

Reiserecht Enteisungsmittel fehlt - Airline muss nicht zahlen

Das Winterwetter ist extrem und als Folge geht der Airline das Enteisungsmittel aus: der Flug wird annulliert. In so einem Fall bekommen Reisende keine Entschädigung von der Fluggesellschaft, entschied ein Gericht. Ist die Annullierung eines Fluges auf außergewöhnliche Umstände wie extremes Winterwetter und in der Folge fehlendes Enteisungsmittel zurückzuführen, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Das entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Aktenzeichen: 9 C 113/11), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet.
In dem verhandelten Fall war ein Flug von Berlin nach Madrid im Dezember 2010 aufgrund der Witterung annulliert worden. Mehrtägiger Schneefall hatte die Vorräte für Enteisungsmittel am Flughafen zur Neige gehen lassen. Der Kläger buchte daraufhin einen anderen Flug und wollte die Kosten dafür von der Airline zurückerstattet bekommen.
Die Fluggesellschaft sei jedoch nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, urteilten die Richter. Sie habe nachgewiesen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich nicht hätten vermeiden lassen, auch wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Airline und Flughafenbetreiber hatten im Sommer einen ausreichend großen Vorrat an Enteisungsmittel angelegt. Die extreme Wetterlage mit mehrtägigem Schneefall sei nicht vorhersehbar gewesen.

(20.12.2011, dpa/tmn)

Reiserecht Informationspflicht verletzt - wann es Bares gibt

Reiseveranstalter müssen ihre Kunden über absehbare oder bekannte Mängel informieren. Urlauber dürfen aber nicht ohne weiteres von sich aus den Reisepreis mindern, wenn sie denken, der Veranstalter habe seine Informationspflicht verletzt. Bei der Verletzung von Informationspflichten bekommt man nur Bares, wenn Reisemängel verschwiegen werden, die so schwerwiegend sind, dass sie eine Kündigung des Reisevertrages rechtfertigten. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-24 S 176/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.In dem Fall hatte der Kläger eine Reise durch Mexiko gebucht. Er bemängelte, vom Veranstalter nicht über das Risiko durch die Schweinegrippe informiert worden zu sein, die sich zum Zeitpunkt der Reise in Teilen Mexikos ausbreitete. Das Amtsgericht sah darin keinen Grund für eine Reisepreisminderung. Dem schloss sich das Landgericht an: Von sich aus dürften Urlauber den Reisepreis nur mindern, wenn die verschwiegenen Mängel sehr schwerwiegend sind, etwa bei einer kompletten Hotelüberbuchung oder bei einer erst halbfertigen Hotelanlage.Diese Voraussetzungen seien in diesem Fall aber nicht erfüllt. Auch die Kosten, die der Kläger für Telefonate mit seiner Tochter und der deutschen Botschaft geführt hatte, um sich zu informieren, seien seine Sache. Insbesondere leuchtete dem Gericht nicht ein, warum der Kläger anteilig auch die Grundgebühren für sein Handy geltend gemacht hatte. Juristisch gesehen seien das »Sowieso-Kosten«. Aber auch insgesamt hatte die Berufung keinen Erfolg.

(07.01.12, dpa/tmn)