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Flug verspätet Entschädigung gibt es nur bei Beförderung

Nicht bei jeder Flugverspätung von über drei Stunden haben die Fluggäste einen Anspruch auf Entschädigung. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Passagiere gar nicht mit der verspäteten Maschine mitfliegen.

Eine Entschädigung wegen erheblicher Verspätung eines Fluges gibt es nur, wenn die Passagiere auch tatsächlich mit der verspäteten Maschine befördert wurden. Das entschied das Amtsgericht Rüsselsheim. Über den Fall berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«. Die Kläger wollten von Kapstadt nach Frankfurt fliegen. Der Flug verschob sich aber, die Maschine startete schließlich erst zwei Tage später. Weil ein wichtiger beruflicher Termin anstand, buchten die Kläger auf eigene Kosten sicherheitshalber einen Flug bei einer anderen Airline, ebenfalls zwei Tage später. Die Kosten dafür zahlte die Fluggesellschaft des ursprünglich verspäteten Fluges. Die Kläger verlangten zusätzlich eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht, weil sie ihr Ziel mit mehr als drei Stunden Verspätung erreicht hatten. Das Gericht wies die Klage ab (Az.: 3 C 4246/14 (36)). Voraussetzung für die Entschädigung sei gewesen, dass die Kläger auch wirklich mit der verspäteten Maschine befördert worden seien. Es müsse ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Verspätung des Fliegers und verspäteter Ankunft bestehen. Das sei in diesem Fall nicht gegeben.

(21.08.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.