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Flugbuchung Reiseveranstalter kann verbindlich bestätigen

Einen Flug kann man direkt bei der Fluggesellschaft und auch bei einem Reiseveranstalter verbindlich buchen. Dies ist für den Reisenden dann relevant, wenn der Reiseveranstalter einen Fehler macht.

Eine »bestätigte Buchung« muss nicht zwingend von der Fluggesellschaft kommen. Auch ein Reiseveranstalter kann die Buchung verbindlich bestätigen, und der Kunde kann sich darauf verlassen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf hervor (Az.: 38 C 13103/14).

Laut EU-Verordnung ist es unerheblich, ob die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter den Flug bestätigt, so das Gericht. Dem Kunden seien die Details des Buchungsvorgangs zwischen Veranstalter und Airline nicht bekannt. Es könne ihm nicht zugemutet werden, diese Informationen in Erfahrung zu bringen, denn das würde dem Sinn einer Pauschalreisebuchung widersprechen. Leitet der Veranstalter die Buchung nicht an die Airline weiter, ist dies eine Angelegenheit zwischen diesen beiden Vertragspartnern - und nicht die des Passagiers.

Wird ein Passagier nicht befördert, obwohl der Veranstalter ihm die Buchung bestätigt hat, besteht Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht berichtet in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« über den Fall.

(02.08.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.