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FLUGREISEN 2009 Gewinner und Verlierer

Wiesbaden, 22.2.10 (tdt) – Auch 2009 ließ der Deutschen wichtigstes Flugreisenziel Federn: Zwar zählte Spanien im Flugverkehr mit der Bundesrepublik 20,2 Millionen Reisende. Doch im Vergleich zum Vorjahr waren es 6,9 Prozent weniger. Schon 2008 hatte das Land aus der Bundesrepublik 1,8 Prozent seiner Fluggäste verloren.

Auch die Flugreisenländer Nummer zwei und drei büßten weiter an Attraktivität ein: Großbritannien kam auf 10,6 Millionen Passagiere, ein Minus von 4,1 Prozent. Und nach Italien (10,1 Millionen Passagiere) schwächte sich das Aufkommen sogar um 4,2 Prozent ab. 2008 hatten beide Ziele auf dem deutschen Markt 3,9 Prozent beziehungsweise 4,5 Prozent verloren.

Ebenso rückläufig entwickelten sich die Märkte Nummer vier und fünf: Die Türkei kam auf 9,8 Millionen Reisende, ein Minus von 2,9 Prozent, und für die USA wurden im vergangenen Jahr 9,1 Millionen Fluggäste registriert, 6,2 Prozent weniger als 2008.

Aber auch alle anderen Ziele der „Top Ten“ – das Statistische Bundesamt erfasst dabei alle auf einem deutschen Flughafen ein- und aussteigenden Passagiere – wiesen rückläufige Werte auf: Frankreich kam auf 6,4 Millionen Fluggäste (minus 8,3 Prozent), Österreich auf 5,6 Millionen (minus 4,6), die Schweiz auf 5,3 Millionen (minus 3,1), Griechenland auf 4,5 Millionen (minus 4,7) und Ägypten auf 2,6 Millionen (minus 1,6).

Den prozentual größten Rückgang verzeichnen Südafrika (655 000 Passagiere/minus 17,3 Prozent) und Australien/Ozeanien (112 000/minus 10,6), die höchsten Zuwachsraten erreichten die Vereinigten Arabischen Emirate (1,9 Millionen/plus 14,0) und Israel (852 000/plus 2,3).

Insgesamt unternahmen im vergangenen Jahr 158,2 Millionen Verbraucher eine Flugreise, 7,5 Millionen weniger als in den zwölf Monaten zuvor. 2008 war der Luftverkehr noch um 0,9 Prozent gewachsen, in den Jahren 2003 bis 2007 liefen sogar Zuwächse zwischen vier und 9,3 Prozent auf.
 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.