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Fluggastrechte EU will die Fluggäste künftigschlechter stellen

Die EU will Fluggäste schlechter stellen. Darauf weist die European Passengers Federation (EPF) hin, die europäische Dachorganisation von derzeit 30 nationalen und regionalen Fahrgastverbänden aus 19 Ländern.

Danach verliert durch die geplante Revision der EU-Fluggastrechte-Verordnung jeder zweite betroffene Passagier in Zukunft seine Ansprüche.

»Bislang entsteht ein Anrecht auf Entschädigung ab einer Flugverspätung von drei Stunden«, so Reiserechtler Professor Ronald Schmid. »Künftig soll die Obergrenze auf fünf Stunden oder mehr angehoben werden«. Auch wolle die EU-Kommission die Länge der Flugstrecke, von der die Höhe der Entschädigung abhängt, »deutlich anheben«.

In der Politik regt sich allerdings Kritik. »Es ist inakzeptabel, dass die Revision für den Ausverkauf der bereits bestehenden Verbraucherrechte missbraucht wird«, sagt beispielsweise Michael Cramer, EU-Parlamentarier und verkehrspolitischer Sprecher der Grünen. Anstatt sich für eine bessere Einhaltung der bestehenden Regelungen einzusetzen, knicke die Kommission vor der Airline-Lobby ein. Cramer fordert in diesem Zusammenhang eine bessere Informationspolitik und die Einrichtung unabhängiger Schlichtungsstellen.

(11.09.13, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.