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REISE und PREISE

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Jordiet/flickr

Fluggastrechte Flug verpasst wegen Zubringer = Entschädigung

Ab drei Stunden Verspätung steht Flugpassagieren eine Entschädigung zu. Aber gilt das auch, wenn die Verspätung durch einen Zubringerflug verursacht wurde, der nur minimal verspätet war? Darüber entschied zuletzt ein Gericht.

Der Zubringerflug verspätet sich nur acht Minuten. Aber dadurch verpasst der Reisende den Anschlussflug und erreicht sein Ziel letztlich mit vier Stunden Verspätung.

In diesem Fall muss die Airline, die den verspäteten Zubringer zu verantworten hat, eine Entschädigung zahlen - auch wenn deren Flug nur minimal verspätet war. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 29 C 341/14 (21)), worauf die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« hinweist.

Im verhandelten Fall wollten die Kläger von Frankfurt über Wien nach New York fliegen. Die Umstiegszeit war knapp bemessen, sollte aber ausreichen. Doch der Zubringer landete acht Minuten zu spät in Wien, die Kläger verpassten den Weiterflug mit der anderen Airline.

In New York kamen sie erst mit vier Stunden Verspätung an, und verlangten von der Zubringer-Fluggesellschaft eine Entschädigung. Denn ab drei Stunden Verspätung steht Passagieren laut EU-Recht eine Ausgleichszahlung zu.

Das Gericht gab den Klägern Recht. Maßgeblich sei die Verspätung am Endziel der Reise. Und diese habe die Airline zu verantworten, die die Kläger von Frankfurt nach Wien flog.

(14.06.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.