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Fluggastrechte Zehn Jahre nach Einführung sindFluggäste noch uninformiert

Sie gilt als Meilenstein beim Verbraucherschutz im europäischen Luftverkehr: Seit zehn Jahren regelt eine spezielle Verordnung innerhalb der EU die Rechte von Passagieren bei Ausfällen, Verspätungen und Überbuchungen.

Doch neun von zehn Fluggäste, berichtet die Verbraucherschutzplattform Fairplane, wissen noch immer nicht, was ihnen zusteht – und verzichten pro Jahr auf mehr als 700 Millionen Euro an Ausgleichszahlungen.
Obwohl seit Inkrafttreten der EU-Fluggastrechte-Verordnung (Nr. 261/2004) am 17. Februar 2005 laut dem Wiesbadener Reiserechtler Professor Ronald Schmid längst »alle wesentlichen Graubereiche abgeklärt sind und Fluggäste ohne finanzielles Risiko zu ihrem Recht kommen«, droht Millionen Flugpassagieren nun wieder eine Verschlechterung.
Eine vom EU-Parlament angestoßene Neufassung »weicht die Rechte wieder auf«, sagt der langjährige Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht (DGfR). Sie würden »massiv verschlechtert«. Unter anderem soll es in Zukunft nicht mehr nach drei Stunden Verspätung, sondern erst nach fünf Stunden zu einer Entschädigung kommen. Außerdem sehen die Pläne vor, die Länge der Flugstrecke, von der die Höhe der Abgeltung abhängt, deutlich anzuheben.

(22.02.15, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.