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Flughäfen Airports langen mit ihren Gebührenund Entgelten zu

Deutschlands große Flughäfen machen mit ihren Gebühren und Entgelten das Fliegen immer teurer. Dies ist das Ergebnis einer Analyse des Bundesverbandes der Deutschen Fluggesellschaften (BDF). Danach liegen die Airport-Abgaben der Airlines in der Bundesrepublik 2015 voraussichtlich bei 4,7 Milliarden Euro – 270 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.

Damit klettern die Flughafen-Kosten der Airlines, so der Hinweis der in Berlin ansässigen Wirtschaftsorganisation, »fast achtmal so stark wie die allgemeine Teuerungsrate«. Diese soll sich nach Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums 2015 bei 0,8 Prozent einpendeln.
Mehr als alle anderen Airports hat Deutschlands größte Luftverkehrsdrehscheibe an der Preisschraube gedreht: Allein die Kosten für die Passagierkontrollen sind 2015 in Frankfurt am Main um 25,4 Prozent gestiegen. Pro Fluggast werden nun 8,24 Euro fällig, in Hamburg dagegen sind es beispielsweise lediglich 4,05 Euro.
Die Fluggesellschaften kritisieren die Airports vor allem aber auch, weil sie bei der Kalkulation ihrer Entgelte eine zu hohe Kapitalverzinsung einrechnen. Das sei auch aus Passagiersicht »ärgerlich«. Während sich die Kapitalmarktzinsen aktuell auf einem Rekordtief befinden, belasten die fünf größten Airports ihre Kunden mit einem Zinssatz zwischen 8,6 und 10,8 Prozent.

(31.03.15, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.