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Flughafen Berlin-Brandenburg Neue Taxitarife festgelegt, Fahrer gehen auf die Barrikaden

Der Berliner Senat hat die Taxitarife für Fahrten zum neuen Flughafen Berlin-Brandenburg abgesegnet. Da führte zu Streiks und offenen Protesten der Taxiinnung, vor allem, weil zukünftig eine Zufahrtsgebühr von 1,50 € zu entrichten ist, die den Unternehmen gesondert in Rechnung gestellt werden soll.

Wer vier Flughafentouren am Tag absolviert, dem flattert bei 200 Arbeitstagen Rechnungen von 1200 Euro ins Haus. Kosten, die zwar der Fahrgast zu übernehmen hat, aber letztlich durch weniger Trinkgeldzahlungen zum Großteil zu Lasten des Fahrers gehen, klagt die Berliner Taxiinnung auf ihrer Homepage. Auch sollen besser ausgestatteten Taxen Vorteile bei der Fahrgastbeförderung eingeräumt werden. Geplant ist ein Punktesystem, dass Fahrzeugen, die beispielsweise über Kreditkartenakzeptanz und Kindersitz verfügen und dessen Fahrer Fremdsprachenkenntnisse haben, bessere Stellplätze zugewiesen werden. Der neue Flughafen Berlin liegt etwa 30 km vom Berliner Westbahnhof Zoo entfernt, was einem Fahrpreis von rund 45 Euro entspricht, plus Zuschlag 1,50. Da die Fahrt vom Flughafen in die City nach Brandenburgischem Tarif berechnet wird, dürfte sie etwa 1 € teurer sein. Zum Vergleich: Zum benachbarten Flughafen Schönefeld zahlt man vom Bahnhof Zoo rund 38 Euro, nach Tegel 19 Euro. Der neue Berliner Großflughafen sorgt derzeit für Schlagzeilen, weil er aufgrund von Mängeln beim Brandschutz statt im Juni jetzt frühestens im August öffnen kann.

(12.05.12, rp)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.