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Flughafen Leipzig Airport wird vom Intercity-Netz abgekoppelt

Bahnkunden werden künftig nicht mehr mit dem Intercity zum Flughafen Halle/Leipzig gebracht. Da es in der Vergangenheit häufig zu Verspätungen und technischen Pannen des Zuges gekommen war, sollen die Fahrgäste nun auf die S-Bahn umsteigen.

Vom kommenden Freitag (19. Februar) an ist der Flughafen Leipzig/Halle vom Intercity-Netz der Deutschen Bahn abgekoppelt. Bis zum Fahrplanwechsel im Dezember wird der Airport nicht mehr von Intercity-Zügen angesteuert, teilte die Bahn mit.
 
Hintergrund der Maßnahme sind Verspätungen, die wegen Bauarbeiten an den Bahnknoten Leipzig, Halle und Magdeburg entstehen. Zudem wurden technische Störungen etwa an den Türen der neuen IC-Doppelstockzügen als Grund genannt.
 
Betroffen sind der Bahn zufolge etwa zehn Fahrgäste pro Zug. »Wir bedauern diese Umstände außerordentlich, doch im Interesse der Mehrzahl unserer Fahrgäste halten wir es für eine sinnvolle Entscheidung«, wurde Eckart Fricke, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, zitiert. Fahrgäste zum Flughafen Leipzig/Halle müssen während der IC-Pause auf die S-Bahn umsteigen.
 
Wie ein Bahnsprecher auf Anfrage sagte, treten bei den neuen Doppelstock-IC-Wagen noch einige »Kinderkrankheiten« auf. So habe es unter anderem Funktionsstörungen an Türen gegeben. Nur wenige Tage nach der Einführung der neuen doppelstöckigen Intercitys musste die Bahn bereits Werkstatt-Stopps einplanen. Auf bestimmten Streckenabschnitten wurde ein Wanken der Waggons bemerkt, das für Fahrgäste unangenehm, aber laut Bahn vollkommen ungefährlich sein soll. 
 
(12.02.2016, dpa/tmn)


REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.