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Flughafen-Parkplätze Preise vergleichen lohnt sich

Urlauber sollten sich vor einem Flug über die Parkplatzpreise an deutschen Flughäfen informieren. Denn direkt am Airport zu parken, kann teuer werden.

In den Parkhäusern der Airports in Frankfurt am Main, Stuttgart und München zahlten Urlauber für zwei Wochen bis zu 250 Euro, erklärt der ADAC in München. Noch teurer sind Kurzzeitparkzonen. Am Berliner Flughafen Tegel werden dafür an einem Tag bis zu 140 Euro fällig.

Deutlich günstiger sind für Urlauber oft spezielle Tarife, die viele Flughäfen wie Berlin-Schönefeld, Nürnberg oder Düsseldorf anbieten. Das Auto wird dabei zum Beispiel auf gesonderten Stellflächen abgestellt. Ein Shuttle-Service bringt die Reisenden samt Gepäck zur Abflughalle. Häufig lohnt laut dem ADAC auch der Blick ins Internet: Private Parkdienste mit bewachten Parkplätzen können eine Alternative sein.

Wer nicht nur Geldbeutel, sondern auch Nerven schonen will, reist mit der Bahn an. Zahlreiche Reiseveranstalter bieten spezielle Kombitickets. Die Parkplatzsuche spart man sich so auf jeden Fall.

(28.09. 2011, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.