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Flughafenhotels Die schönsten stehen in Asien

Sechs der weltweit zehn besten Airport-Hotels warten in Asien. Nummer eins – so zeigt eine Umfrage des in London ansässigen Luftfahrtforschungsinstituts Skytrax unter 860 000 Passagieren – ist Hongkongs »Regal Airport Hotel« vor dem »Crowne Plaza« in Singapur. Es folgen das »Sofitel« in London-Heathrow und das »Kempinski« am Münchner Flughafen.

Zu den »Top Ten« zählen außerdem »The Fairmont« in Vancouver, »Langham Place« in Peking, »Pan Pacific« in Kuala Lumpur, »Hyatt Regency« in Incheon bei Seoul, »Stamford Plaza« in Sydney und Bangkoks »Novotel«.  

Die Wertung ist Teil der - seit 1999 - alljährlich durchgeführten Passagierbefragung zu den besten Flughäfen der Welt, bei der aktuell 240 Luftverkehrsdrehschreiben von 11,3 Millionen Fluggästen Noten bekamen. »Airport of the Year 2011« wurde der Flughafen von Hongkong. Dahinter landeten die internationalen Airports von Singapur, Incheon bei Seoul, München, Peking, Amsterdam, Zürich, Auckland, Kuala Lumpur und Kopenhagen.

(05.04.11, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.