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Fluglotsen-Streik Keine Einigung bei Tarifverhandlungen

In Deutschland droht der erste bundesweite Streik der Fluglotsen in der Nachkriegsgeschichte.

Den Flugreisenden stehen womöglich turbulente Tage bevor.

Streiken, ja oder nein? In Frankfurt/Main kommt am Montagmittag die Tarifkommission der Gewerkschaft der Flugsicherung zusammen, um darüber zu sprechen, wie es nach Abbruch der Tarifverhandlungen weitergehen soll. Der früheste Termin für einen Ausstand der Fluglotsen wäre der Mittwoch (12.10.) Der Flugverkehr könnte dann für mehrere Stunden lahmgelegt werden

Am Montag (10.10.) finden Betriebsversammlungen für das Bodenpersonal an deutschen Airports statt. Dadurch kann es zu Behinderungen kommen. Zugleich entscheiden die Fluglotsen über einen Streik.

An mehreren deutschen Flughäfen drohen am Montag Verzögerungen. Das Bodenpersonal trifft sich zu Betriebsversammlungen. Ohne Behinderungen für den Flugverkehr hat in Nürnberg der Reigen von Betriebsversammlungen begonnen. Die rund 600 Mitarbeiter des Flughafens würden nacheinander in Gruppen informiert, damit es für die Reisenden nicht zu Behinderungen komme, sagte ein Sprecher am Morgen. Auch vom Stuttgarter Flughafen hieß es, die Passagiere müssten nicht mit Behinderungen rechnen.

Thema der Betriebsversammlungen ist ein Vorschlag der EU-Kommission für mehr Wettbewerb bei der Bodenabfertigung. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi befürchtet Lohndumping und Überregulierung.

Die Gewerkschaft hatte Behinderungen an einzelnen Airports wegen der Versammlungen nicht ausgeschlossen. Betriebsversammlungen sind laut Verdi neben Nürnberg in Frankfurt, Hamburg, Köln-Bonn, München, Berlin und Stuttgart geplant. Allein am größten deutschen Airport in Frankfurt würden mittags voraussichtlich 2000 Beschäftigte der Bodenverkehrsdienste an der mehr als einstündigen Betriebsversammlung teilnehmen.

(10.10.11, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.