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Fluglotsenstreik Kein Anspruch auf Minderungdes Reisepreises

Führt ein Fluglotsenstreik zu einer deutlichen Verspätung beim Abflug zu einer Kreuzfahrt, kann der Reisepreis gemindert werden. Verlorener Spaß im Urlaub ist aber nicht zu ersetzen.

Verschiebt sich durch den verspäteten Abflug die komplette Kreuzfahrt und ändert sich die Route, besteht Anspruch auf weitere Preisminderung. Das entschied das Amtsgericht Rostock (Aktenzeichen: 47 C 299/11). Über den Fall berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.
Keinen Anspruch haben die Kreuzfahrtpassagiere dagegen auf Ersatzzahlungen wegen entgangener Urlaubsfreuden. Voraussetzung dafür wäre ein Verschulden des Veranstalters. Ein Fluglotsenstreik fällt aber nicht in dessen Verantwortungsbereich.
In dem Fall hatte der Kläger eine Kreuzfahrt zu den Kanaren und nach Madeira gebucht. Wegen eines Fluglotsenstreiks in Spanien verspätete sich der Hinflug um mehr als neun Stunden. Das Kreuzfahrtschiff legte einen Tag verspätet ab und lief anders als geplant Fuerteventura nicht an. Das Gericht sprach dem Kläger eine Minderung des Reisepreises von 2298 Euro um insgesamt 427 Euro zu. Es wies die Forderung nach weiteren 50 Euro für mangelnde Information am Flughafen allerdings zurück und lehnte weitere Ansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden ab.

(24.09.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.