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  Unser Thema der Ausgabe 2-2014

FLUGPORTALE
Die unfairen Tricks der Ticketdealer

Auch wenn es Gerichte verbieten: Viele Flugportale ziehen Kunden noch immer mit versteckten Entgelten über den Tisch. Die Tricks der Online-Reisebüros seien »mittlerweile fast so schmutzig wie die der Sex-Industrie«, urteilt der Leipziger Rechtsanwalt Peter Hense.

Pro Tag spülen die Extra-Entgelte »einen mittleren sechsstelligen Betrag« in die Kassen der Flugportale, schätzt der Experte für Online-Reiserecht. Deren Masche sei, anders als von den Unternehmen gern behauptet, »keine Grauzone, sondern hochgradig illegal.«

Ein REISE & PREISE-Test vor anderthalb Jahren und ein kürzlicher Test der Fachzeitschrift »FVW« zeigt, dass sich an der Praxis, den Flugpreis im Verlauf der Buchung über Service Fees zum Teil immens zu erhöhen, nichts geändert hat. Bei Zahlung mit gängigen Kreditkarten oder per Bankeinzug werden bei vielen Anbietern übertrieben hohe Gebühren verlangt. Aus dem vermeintlichen Schnäppchen werde dann, so die Tester, »schnell ein teures Vergnügen«.

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REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.