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Flugreisen 2010 Gewinner und Verlierer

Nie zuvor flogen mehr Menschen ab Deutschland ins Ausland: 2010 brachen 71,0 Millionen zu einer Flugreise auf – 3,8 Millionen mehr als im Jahr zuvor.

Wieder im Aufwind Spanien: Das wichtigste Ziel, das in den beiden Vorjahren 6,9 Prozent und 1,8 Prozent seiner Fluggäste aus der Bundesrepublik verloren hatte, legte 2010 um 3,6 Prozent auf mehr als 10,4 Millionen Fluggäste zu.

Auch die Türkei, die im Jahr zuvor ein Minus von 2,9 Prozent aufwies, ist wieder deutlich im Plus: Über 5,8 Millionen Passagiere flogen dorthin – oder 870 000 mehr als 2009. Italien zählte 5,2 Millionen Passagiere (plus 4,5 Prozent), die USA knapp 4,8 Millionen (plus 4,1).

Rückläufig entwickelte sich Griechenland, das bei knapp 2,2 Millionen Fluggästen vier Prozent Nachfrage einbüßte. Auch Tunesien (minus 5,3 Prozent), die Malediven (minus 4,7) und Australien(Ozeanien (minus 8,0) waren weniger gebucht.

(8.3.11, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.