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Flugreisen 33 weitere Condor-Ziele in Nordamerika

Wer nach Nordamerika möchte, kann mit Condor 33 neue Ziele ansteuern. Welche neuen Flugverbindungen es sonst noch gibt, zeigt der Überblick.

Condor fliegt neue Ziele in der Karibik und in Afrika an

Condor fliegt im Winter 2011/1012 drei neue Ziele in der Karibik und in Afrika an. Erstmals bietet der Ferienflieger San Juan in Puerto Rico, die Insel Roatan in Honduras und Kenias Hauptstadt Nairobi an. Fort Lauderdale in Florida, im Sommer neu in den Flugplan aufgenommen, wird nun auch im Winter angeboten. Und drei weitere Ziele kehren zurück ins Programm. Die brasilianische Stadt Recife und Dubai steuerte die Airline zuletzt im April 2009 an. Banjul, die Hauptstadt von Gambia, wurde im April 2008 gestrichen.

Kein Flughafenwechsel mehr für Karibik-Umsteiger in Paris

Air-France-Reisende auf dem Weg in die französische Karibik müssen vom 4. November an nicht mehr zwingend in Paris den Flughafen wechseln. Die Air France startet dann jeweils einmal pro Woche auch vom Flughafen Charles de Gaulle (CDG) aus nach Martinique und Guadeloupe. In CDG landen die Air-France-Zubringer aus Deutschland, während die Karibikflüge am Flughafen Orly beginnen, was bisher Bustransfers in den Pariser Süden erfordert. Zwar bleiben laut Air France auch künftig die meisten Abflüge in Orly. Samstags geht es aber von CDG aus nonstop nach Martinique, sonntags nach Guadeloupe.

Im Sommer häufiger nach Riga

Mehr Flüge von Deutschland nach Riga bietet demnächst die Fluggesellschaft Air Baltic an. Am 27. März kommt auf der Strecke Berlin-Riga eine vierte tägliche Verbindung hinzu. Die zusätzlichen Abflüge in die Hauptstadt Lettlands starten jeweils um 15.20 Uhr in Berlin-Tegel. Auch von Hamburg aus wird es mehr Flüge nach Riga geben. Wie das Unternehmen mitteilt, wird die Strecke im neuen Sommerflugplan bis zu zweimal täglich angeboten.

Zusätzliche Umsteigeverbindungen von Condor

Der Ferienflieger Condor bietet Urlaubern in Nordamerika in diesem Sommer zusätzliche Umsteigeverbindungen an. Von Seattle im Nordwesten der USA aus geht es dabei weiter mit Maschinen von Alaska Airlines. Das Gepäck wird bis zum endgültigen Reiseziel durchgecheckt. Zu den 33 neuen Zielen für Condor-Gäste zählen nach Angaben des Unternehmens Edmonton und Victoria in Kanada sowie Great Falls im Rocky-Mountains-Staat Montana, San Diego und San Francisco. Die zweimal pro Woche angebotene Nonstopstrecke nach Seattle fliegt die Condor erstmals am 24. Juni 2011 von Frankfurt/Main aus.

(11.3.11, dpa/tmn) 

Reiserecht Koffer kaputt - Flugpreis wird nicht erstattet

Wird das Gepäck verspätet befördert und geht ein Koffer kaputt, wird deswegen nicht gleich der Flugpreis erstattet.

Reiserecht Enteisungsmittel fehlt - Airline muss nicht zahlen

Das Winterwetter ist extrem und als Folge geht der Airline das Enteisungsmittel aus: der Flug wird annulliert. In so einem Fall bekommen Reisende keine Entschädigung von der Fluggesellschaft, entschied ein Gericht. Ist die Annullierung eines Fluges auf außergewöhnliche Umstände wie extremes Winterwetter und in der Folge fehlendes Enteisungsmittel zurückzuführen, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Das entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Aktenzeichen: 9 C 113/11), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet.
In dem verhandelten Fall war ein Flug von Berlin nach Madrid im Dezember 2010 aufgrund der Witterung annulliert worden. Mehrtägiger Schneefall hatte die Vorräte für Enteisungsmittel am Flughafen zur Neige gehen lassen. Der Kläger buchte daraufhin einen anderen Flug und wollte die Kosten dafür von der Airline zurückerstattet bekommen.
Die Fluggesellschaft sei jedoch nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, urteilten die Richter. Sie habe nachgewiesen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich nicht hätten vermeiden lassen, auch wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Airline und Flughafenbetreiber hatten im Sommer einen ausreichend großen Vorrat an Enteisungsmittel angelegt. Die extreme Wetterlage mit mehrtägigem Schneefall sei nicht vorhersehbar gewesen.

(20.12.2011, dpa/tmn)

Reiserecht Informationspflicht verletzt - wann es Bares gibt

Reiseveranstalter müssen ihre Kunden über absehbare oder bekannte Mängel informieren. Urlauber dürfen aber nicht ohne weiteres von sich aus den Reisepreis mindern, wenn sie denken, der Veranstalter habe seine Informationspflicht verletzt. Bei der Verletzung von Informationspflichten bekommt man nur Bares, wenn Reisemängel verschwiegen werden, die so schwerwiegend sind, dass sie eine Kündigung des Reisevertrages rechtfertigten. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-24 S 176/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.In dem Fall hatte der Kläger eine Reise durch Mexiko gebucht. Er bemängelte, vom Veranstalter nicht über das Risiko durch die Schweinegrippe informiert worden zu sein, die sich zum Zeitpunkt der Reise in Teilen Mexikos ausbreitete. Das Amtsgericht sah darin keinen Grund für eine Reisepreisminderung. Dem schloss sich das Landgericht an: Von sich aus dürften Urlauber den Reisepreis nur mindern, wenn die verschwiegenen Mängel sehr schwerwiegend sind, etwa bei einer kompletten Hotelüberbuchung oder bei einer erst halbfertigen Hotelanlage.Diese Voraussetzungen seien in diesem Fall aber nicht erfüllt. Auch die Kosten, die der Kläger für Telefonate mit seiner Tochter und der deutschen Botschaft geführt hatte, um sich zu informieren, seien seine Sache. Insbesondere leuchtete dem Gericht nicht ein, warum der Kläger anteilig auch die Grundgebühren für sein Handy geltend gemacht hatte. Juristisch gesehen seien das »Sowieso-Kosten«. Aber auch insgesamt hatte die Berufung keinen Erfolg.

(07.01.12, dpa/tmn)