fbpx

Flugreisen Jetlag und Thrombose lindern bzw. vermeiden

Gut acht Stunden sind es bis nach New York, zwölf Stunden nach Tokio und gar 24 Stunden nach Sydney: Fernflüge stellen für viele Menschen eine große körperliche Belastung dar.

Wer vor, während und nach dem Flug aber einige Tipps beherzigt, kommt gesund an. Das Risiko einer Beinvenenthrombose lässt sich relativ einfach vermeiden. »Egal, ob man als gefährdet gilt oder nicht: Während des Fluges kann Bewegung nicht schaden. Außerdem pro Stunde ein Glas Wasser trinken und am besten kein Alkohol«, rät Gesundheitsexpertin Dr. Ulrike Roth von TÜV Rheinland.
In den ersten Tagen nach der Landung haben viele Menschen Probleme mit dem Schlaf. Der sogenannte Jetlag kann auftreten, wenn während des Fluges drei oder mehr Zeitzonen überquert werden. »Pro Stunde Zeitverschiebung braucht man in der Regel einen Tag, um sich an den neuen Schlaf-Wach-Rhythmus zu gewöhnen. In den ersten Tagen sollten sich Reisende deshalb schonen«, erklärt Dr. Ulrike Roth. Gönnt man sich nach dem Flug ein bis zwei Tage Ruhe, profitiert davon auch das Immunsystem.

(18.02.12, TÜV Rheinland)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.