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Fernreisen Neue Nonstop-Verbindungen

Nonstop-Flüge sind beliebt, für die Reisenden heißt es einsteigen und entspannen. Verschiedene Airlines stellen nun neue Verbindungen vor. Ob von Berlin nach Manchester oder sogar von München nach Ostsibirien - ein Zwischenstopp ist auf keiner der Strecken mehr vorgesehen.

Easyjet fliegt von Berlin nach Manchester

Easyjet fliegt ab dem 3. Oktober vom Berliner Flughafen Schönefeld nach Manchester. Die Nonstop-Verbindung wird nach Angaben des Billigfliegers fünfmal pro Woche angeboten. Die Maschinen starten montags, mittwochs, donnerstags, freitags und sonntags.

Zwei neue Fernziele bei Air France/KLM

Air France/KLM richtet Flugverbindungen zu zwei weiteren Fernzielen ein. Darauf weist die Vertretung des Airline-Konzerns in Frankfurt hin. Air France wird vom 3. November an regelmäßig Paris nonstop mit Kapstadt in Südafrika verbinden: Die Strecke wird jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag angeboten. Die niederländische KLM fliegt am 31. Oktober an montags und donnerstags von Amsterdam über Havanna nach Punta Cana in der Dominikanischen Republik. Zurück geht es ohne Zwischenstopp. Zubringerflüge nach Paris und Amsterdam gibt es von mehreren deutschen Flughäfen aus.

Neue Nonstop-Flüge von Berlin nach Ulan Bator

Mongolian Airlines fliegt ab dem 16. Juni nonstop von Berlin-Tegel nach Ulan Bator. Bisher legen die Maschinen einen Zwischenstopp in Moskau ein. Die Nonstop-Verbindung verkürzt die Flugzeit in die Hauptstadt der Mongolei auf 7 Stunden und 30 Minuten, teilt die Fluggesellschaft in Frankfurt mit. Das sind 2 Stunden und 15 Minuten weniger als bisher. Die Flüge werden dreimal pro Woche angeboten: donnerstags, samstags und sonntags. Vom 5. Juli bis zum 30. August ist zusätzlich eine vierte Verbindung am Dienstag buchbar.

Neue Nonstop-Verbindung nach Ostsibirien

Reisende können erstmals ohne Zwischenstopp von Deutschland nach Irkutsk in Ostsibirien fliegen. Die Verbindung von München in die Universitätsstadt nahe des Baikalsees wird jetzt an jedem Mittwoch und Samstag von Yakutia Airlines angeboten, teilt der Flughafen München mit. Die Maschinen des russischen Unternehmens starten jeweils um 14.25 Uhr in München und landen nach acht Stunden Flug am folgenden Morgen um 6.00 Uhr Ortszeit in Irkutsk. Bisher gab es Flüge in die Stadt nur als Verbindung mit Umsteigen in Moskau.

(02.05.11, dpa)

Reiserecht Koffer kaputt - Flugpreis wird nicht erstattet

Wird das Gepäck verspätet befördert und geht ein Koffer kaputt, wird deswegen nicht gleich der Flugpreis erstattet.

Reiserecht Enteisungsmittel fehlt - Airline muss nicht zahlen

Das Winterwetter ist extrem und als Folge geht der Airline das Enteisungsmittel aus: der Flug wird annulliert. In so einem Fall bekommen Reisende keine Entschädigung von der Fluggesellschaft, entschied ein Gericht. Ist die Annullierung eines Fluges auf außergewöhnliche Umstände wie extremes Winterwetter und in der Folge fehlendes Enteisungsmittel zurückzuführen, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Das entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Aktenzeichen: 9 C 113/11), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet.
In dem verhandelten Fall war ein Flug von Berlin nach Madrid im Dezember 2010 aufgrund der Witterung annulliert worden. Mehrtägiger Schneefall hatte die Vorräte für Enteisungsmittel am Flughafen zur Neige gehen lassen. Der Kläger buchte daraufhin einen anderen Flug und wollte die Kosten dafür von der Airline zurückerstattet bekommen.
Die Fluggesellschaft sei jedoch nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, urteilten die Richter. Sie habe nachgewiesen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich nicht hätten vermeiden lassen, auch wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Airline und Flughafenbetreiber hatten im Sommer einen ausreichend großen Vorrat an Enteisungsmittel angelegt. Die extreme Wetterlage mit mehrtägigem Schneefall sei nicht vorhersehbar gewesen.

(20.12.2011, dpa/tmn)

Reiserecht Informationspflicht verletzt - wann es Bares gibt

Reiseveranstalter müssen ihre Kunden über absehbare oder bekannte Mängel informieren. Urlauber dürfen aber nicht ohne weiteres von sich aus den Reisepreis mindern, wenn sie denken, der Veranstalter habe seine Informationspflicht verletzt. Bei der Verletzung von Informationspflichten bekommt man nur Bares, wenn Reisemängel verschwiegen werden, die so schwerwiegend sind, dass sie eine Kündigung des Reisevertrages rechtfertigten. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-24 S 176/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.In dem Fall hatte der Kläger eine Reise durch Mexiko gebucht. Er bemängelte, vom Veranstalter nicht über das Risiko durch die Schweinegrippe informiert worden zu sein, die sich zum Zeitpunkt der Reise in Teilen Mexikos ausbreitete. Das Amtsgericht sah darin keinen Grund für eine Reisepreisminderung. Dem schloss sich das Landgericht an: Von sich aus dürften Urlauber den Reisepreis nur mindern, wenn die verschwiegenen Mängel sehr schwerwiegend sind, etwa bei einer kompletten Hotelüberbuchung oder bei einer erst halbfertigen Hotelanlage.Diese Voraussetzungen seien in diesem Fall aber nicht erfüllt. Auch die Kosten, die der Kläger für Telefonate mit seiner Tochter und der deutschen Botschaft geführt hatte, um sich zu informieren, seien seine Sache. Insbesondere leuchtete dem Gericht nicht ein, warum der Kläger anteilig auch die Grundgebühren für sein Handy geltend gemacht hatte. Juristisch gesehen seien das »Sowieso-Kosten«. Aber auch insgesamt hatte die Berufung keinen Erfolg.

(07.01.12, dpa/tmn)