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Flugreisen So oft kommt das Gepäck verspätetoder gar nicht an

Auf Flügen geht viel verloren: 24,1 Millionen Gepäckstücke erreichten 2014 weltweit nicht mit dem Fluggast das Ziel, waren beschädigt oder verschwanden auf Nimmerwiedersehen.

Damit kamen auf 1000 Passagiere 7,3 Fluggäste, die Probleme mit dem Koffer bekamen. Zum Vergleich: 2007 lag die Quote noch bei 18,9 Passagieren.
49 Prozent aller Zwischenfälle - so zeigt der vom Luftfahrtdatenunternehmen SITA alljährlich erstellte aktuelle »Baggage Report« weiter – wurden beim Umsteigen von einem Flugzeug ins andere verursacht. Insgesamt mussten die Airlines, die im vergangenen Jahr weltweit 3,3 Milliarden Passagiere zählten, für die Regulierung von »mishandled bags« 2,4 Milliarden Dollar aufwenden, umgerechnet knapp 2,3 Milliarden Euro. 2007 lag der Schaden noch bei mehr als 4,2 Milliarden Dollar.

(14.04.15, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.