fbpx

Flugreisen Urlaub teurer wegen Kerosinzuschlag

Der Sommerurlaub wird in diesem Jahr für viele teurer. Zahlreiche Veranstalter haben angekündigt, Treibstoffzuschläge der Fluggesellschaften an die Kunden weiterzugeben. Dazu gehören Tui, Thomas Cook, die Rewe-Touristik und Alltours.

Marktführer Tui gibt nach Angaben von Sprecherin Susanne Stünckel den Zuschlag für alle Reisen weiter, die ab sofort gebucht und ab dem 1. April angetreten werden. Auf der Kurzstrecke zum Beispiel auf die Balearen verlangt Tui 12 Euro, für die mittlere Kurzstrecke (zum Beispiel Türkei) 14, für die Mittelstrecke (Ägypten oder Kanaren) 22 Euro und auf der Fernstrecke 34 Euro. Bei Thomas Cook mit seinen Marken wie Neckermann Reisen kommen laut Sprecher Mathias Brandes 12, 15, 20 und 35 Euro dazu. Die Rewe-Touristik-Marken ITS, Jahn Reisen und Tjaereborg verlangen für Reisen ab dem 1. April laut Sprecherin Marina Siemund einen zusätzlichen Kerosinzuschlag von 15 Euro auf der Kurz- und Mittelstrecke. Auf der Langstrecke würden 30 Euro fällig. Für Kinder, die laut Katalogangaben kostenlos reisen, entfielen die Zuschläge. Bei Alltours werden laut Sprecherin Alexandra Hoffmann ab dem 1. April 12, 14, 20 und 34 Euro fällig. Bereits getätigte Buchungen werden nicht im Nachhinein mit dem Zuschlag belastet.

(13.02.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.