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Zapfluft bezeichnet die Luft, die von den Triebwerken abgezapft und komprimiert wird. Mit ihrer Hilfe ist es möglich, dass in der Kabine die Luft zirkuliert und Passagiere atmen können

Zapfluft bezeichnet die Luft, die von den Triebwerken abgezapft und komprimiert wird. Mit ihrer Hilfe ist es möglich, dass in der Kabine die Luft zirkuliert und Passagiere atmen können

Foto: Stephen Morrison

Flugreisen Wie kommt Luft in die Flugzeugkabine?

Je höher man steigt, desto höher ist der Luftdruck und desto schwieriger fällt es uns zu atmen. Aber wie funktioniert das in einem Flugzeug? Ganz einfach: Durch Zapfluft. Ganz problemlos?

Die Luft vor den Flugzeugfenstern ist eiskalt und viel zu dünn für Menschen. Doch in der Kabine atmen Passagiere genau diese Luft - und das ohne Probleme. Wie geht das?

Bei den meisten Flugzeugen wird die Luft von außen über die Triebwerke angezapft. Die Triebwerke saugen die dünne Außenluft an und verdichten sie in mehreren Stufen. Nur so können die Turbinen sie zum Antrieb nutzen. Ein kleiner Teil dieser Luft wird über ein System in die Kabine abgeführt. Die sogenannte Zapfluft. Durch die Kompression können die Passagiere die Luft problemlos einatmen.

 
Die Luft an Bord zirkuliert die ganze Zeit, erklärt das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt. Der Luftstrom zieht von oben nach unten. Das ist auch der Grund, warum manche Menschen an Bord immerzu kalte Füße haben - vor allem auf Langstreckenflügen. Die verbrauchte Luft strömt nicht vollständig aus dem Flugzeug nach draußen. Ein Teil wird mit Filtern wiederaufbereitet und mit der Zapfluft zurück in die Kabine geleitet, erläutert Lufthansa Technik auf seiner Webseite.
 
Die meisten Passagierflugzeuge haben mehrere separat ansteuerbare Kabinenzonen. Dafür kann in den einzelnen Zonen heiße Zapfluft nach Bedarf direkt dem Luftgemisch zugeführt werden - je mehr man zuführt, desto wärmer wird es in dem Bereich. In der Business Class sitzen zum Beispiel viel weniger Passagiere als im Economy-Bereich, die so deutlich weniger Wärme abstrahlen. Dann kann es etwa passieren, dass die Crew die Business Class etwas erwärmt, jedoch zeitgleich in der Economy Class die Temperatur herunterregelt, weil es dort durch die Abwärme der Passagiere ein wenig zu warm geworden ist.
 
Die Außenluft wird mehrfach gereinigt, bevor sie in die Kabine geleitet wird, wie das Luft- und Raumfahrtzentrum erklärt. Dennoch gibt es immer wieder Berichte über gefährliche Dämpfe, die durch Zapfluft in die Kabine gelangt sein sollen. Dabei benutzen alle Großraumjets diese Technik - bis auf die Boeing 787. Bei diesem Langstrecken-Flieger gelangt die Außenluft über Einlässe am Rumpf in die Kabine, allerdings nicht zum Zweck besserer Luftqualität. Durch die Zapfluft-Technik brauchen Verkehrsflugzeuge mehr Treibstoff. Es ging also um etwas Anderes: Sprit sparen.

(03.11.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.