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Flugrouten Neue Verbindungen verfügbar

China Eastern Airlines richtet die erste Direktverbindung von Hamburg nach Shanghai ein - neue Flugrouten im Überblick.

Mit Condor zum Skifahren nach Klagenfurt

Condor bietet ab dem kommenden Winter erstmals eine Verbindung für Wintersportler nach Klagenfurt an. Die Flüge ab Düsseldorf und Hamburg gibt es von Dezember 2011 an freitags und sonntags. Zusätzlich zum normalen Gepäck befördert Condor dabei eine Ski- oder Snowboardausrüstung mit einem Gewicht von bis zu 30 Kilogramm kostenlos und ohne vorige Anmeldung.

Qatar Airways nimmt Chongquing in den Plan

Qatar Airways fliegt künftig nach Chongquing. Die 30-Millionen-Einwohner-Stadt im Westen Chinas wird vom 28. November an das fünfte Ziel der Fluggesellschaft im Reich der Mitte. Geplant sind drei Nonstop-Flüge pro Woche ab Doha, dem Drehkreuz der Airline aus Katar. Von Deutschland aus gibt es 35 wöchentlichen Verbindungen nach Doha ab Frankfurt, Berlin, München und Stuttgart.

Neue Flugverbindung von Hamburg nach Shanghai

China Eastern Airlines bietet ab sofort eine neue Flugverbindung von Hamburg nach Shanghai an. Erstmals gibt es damit einen Direktflug aus der Hansestadt in die chinesische Metropole, wie das Tourismusbüro von Hamburg mitteilt. Künftig fliegt einmal wöchentlich jeweils am Dienstag eine Maschine nach Shanghai. In der Gegenrichtung startet der Flug montags um 23.55 Uhr Ortszeit in Shanghai und landet am nächsten Tag um 8.50 Uhr in Hamburg.

Über Windhoek direkt nach Accra

Das Netz der Flugverbindungen im Süden und Westen Afrikas wird enger: Urlauber können ab dem 1. Oktober über Namibias Hauptstadt Windhoek direkt nach Lusaka und Accra fliegen. Lusaka in Sambia wird täglich angeflogen, nach Accra in Ghana geht es jeden Tag außer samstags, wie Air Namibia mitteilt. Bisher mussten Reisende in Johannesburg umsteigen. Außerdem hat die Fluggesellschaft die Strecke Windhoek - Lüderitz - Oranjemund wieder in ihr Netz aufgenommen. Ab dem 27. März 2012 bietet sich für deutsche Afrikareisende außerdem die tägliche Verbindung von Frankfurt nach Windhoek an. Bisher gibt es sie nur an sechs Tagen pro Woche.

KLM steuert Angolas Hauptstadt an

KLM fliegt ab 14. November zweimal pro Woche ohne Zwischenlandung von Amsterdam nach Luanda. Die Maschinen vom Typ Boeing B777-200 starten jeden Montag und Freitag um 13.20 Uhr vom Flughafen Amsterdam-Schiphol und erreichen die Hauptstadt Angolas um 21.55 Uhr.

(11.09.2011, dpa)

Reiserecht Koffer kaputt - Flugpreis wird nicht erstattet

Wird das Gepäck verspätet befördert und geht ein Koffer kaputt, wird deswegen nicht gleich der Flugpreis erstattet.

Reiserecht Enteisungsmittel fehlt - Airline muss nicht zahlen

Das Winterwetter ist extrem und als Folge geht der Airline das Enteisungsmittel aus: der Flug wird annulliert. In so einem Fall bekommen Reisende keine Entschädigung von der Fluggesellschaft, entschied ein Gericht. Ist die Annullierung eines Fluges auf außergewöhnliche Umstände wie extremes Winterwetter und in der Folge fehlendes Enteisungsmittel zurückzuführen, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Das entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Aktenzeichen: 9 C 113/11), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet.
In dem verhandelten Fall war ein Flug von Berlin nach Madrid im Dezember 2010 aufgrund der Witterung annulliert worden. Mehrtägiger Schneefall hatte die Vorräte für Enteisungsmittel am Flughafen zur Neige gehen lassen. Der Kläger buchte daraufhin einen anderen Flug und wollte die Kosten dafür von der Airline zurückerstattet bekommen.
Die Fluggesellschaft sei jedoch nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, urteilten die Richter. Sie habe nachgewiesen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich nicht hätten vermeiden lassen, auch wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Airline und Flughafenbetreiber hatten im Sommer einen ausreichend großen Vorrat an Enteisungsmittel angelegt. Die extreme Wetterlage mit mehrtägigem Schneefall sei nicht vorhersehbar gewesen.

(20.12.2011, dpa/tmn)

Reiserecht Informationspflicht verletzt - wann es Bares gibt

Reiseveranstalter müssen ihre Kunden über absehbare oder bekannte Mängel informieren. Urlauber dürfen aber nicht ohne weiteres von sich aus den Reisepreis mindern, wenn sie denken, der Veranstalter habe seine Informationspflicht verletzt. Bei der Verletzung von Informationspflichten bekommt man nur Bares, wenn Reisemängel verschwiegen werden, die so schwerwiegend sind, dass sie eine Kündigung des Reisevertrages rechtfertigten. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-24 S 176/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.In dem Fall hatte der Kläger eine Reise durch Mexiko gebucht. Er bemängelte, vom Veranstalter nicht über das Risiko durch die Schweinegrippe informiert worden zu sein, die sich zum Zeitpunkt der Reise in Teilen Mexikos ausbreitete. Das Amtsgericht sah darin keinen Grund für eine Reisepreisminderung. Dem schloss sich das Landgericht an: Von sich aus dürften Urlauber den Reisepreis nur mindern, wenn die verschwiegenen Mängel sehr schwerwiegend sind, etwa bei einer kompletten Hotelüberbuchung oder bei einer erst halbfertigen Hotelanlage.Diese Voraussetzungen seien in diesem Fall aber nicht erfüllt. Auch die Kosten, die der Kläger für Telefonate mit seiner Tochter und der deutschen Botschaft geführt hatte, um sich zu informieren, seien seine Sache. Insbesondere leuchtete dem Gericht nicht ein, warum der Kläger anteilig auch die Grundgebühren für sein Handy geltend gemacht hatte. Juristisch gesehen seien das »Sowieso-Kosten«. Aber auch insgesamt hatte die Berufung keinen Erfolg.

(07.01.12, dpa/tmn)