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Direktere Flugrouten Weniger Umwege und Schadstoffausstoß im Luftverkehr

Europas größter Flickenteppich wird kleiner: Sieben Flugsicherungen Zentraleuropas setzen demnächst direktere Flugrouten um.

Unter anderem werden bislang für den zivilen Flugverkehr gesperrte Lufträume, in denen militärische Übungen stattfanden, für den Passagierverkehr freigegeben. Mitte Oktober will der Functional Airspace Block Europe Central (FABEC) den Regierungen seine Arbeit vorstellen.
Die Bildung der funktionalen Luftraumblöcke – beteiligt sind die Flugsicherungen von Deutschland, Frankreich, der Schweiz, den Beneluxstaaten und die internationale Eurocontrol - ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zum wichtigsten luftfahrtpolitischen Projekt des Kontinents: dem Single European Sky.
Kritiker weisen schon länger daraufhin, dass die gemeinsame Verwaltung des europäischen Himmels nicht schnell genug voran kommt - und die Leitragenden die Airlines, ihre Kunden und das Klima sind. Die jetzt noch üblichen Umwege betragen im Schnitt 50 Kilometer und kosten unnötig Sprit und Zeit. Ein funktionierender Single European Sky spart dagegen jährlich nicht nur Kosten in Höhe von 3,4 Milliarden Euro. Auch der Schadstoffausstoß des Luftverkehrs sinkt dann bis zu zehn Prozent.

(19.09.13, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.