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Flugsteuer Aussetzung für Ägypten und Tunesien?

Die Reiseindustrie drängt die Regierung, die Luftverkehrsteuer für Flüge nach Ägypten und Tunesien auszusetzen. So werde nicht nur »ein Zeichen der Solidarität« mit den Bürgern dieser Länder gesetzt.

Eine solche Maßnahme schaffe auch Anreize für Urlauber, wieder dorthin zu fliegen und damit »auch einen Beitrag zur Stabilisierung der Wirtschaft in den Ländern zu leisten«, so Jürgen Büchy, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV). Bei Flügen nach Ägypten wird eine Abgabe von 25 Euro fällig, Richtung Tunesien zahlen Reisende acht Euro.

Die in Berlin ansässige Wirtschaftsorganisation kritisiert dabei schon länger, dass für Ägypten – wie auch für Israel - der Steuersatz von 25 Euro gilt, für alle anderen Mittelmeerländer aber nur acht Euro. Dies sei eine Benachteiligung und verteuere den Urlaub gerade für Familien.

Deutschlands zweitgrößter Reiseveranstalter Thomas Cook hatte errechnet, dass Urlaub in Ägypten im Sommer 2011 gemessen am Vorjahr um sechs Prozent teurer ist, zwei Drittel des Preissprungs dabei aber auf die Luftverkehrsabgabe entfallen. Die Flugsteuer trat Anfang des Jahres in Kraft und beträgt auf Flügen nach Übersee sogar 45 Euro.

(21.02.11, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.