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FLUGSTEUER Reisepreise steigen

Bei Deutschlands zweitgrößtem Reiseveranstalter schlägt die Ticketsteuer im Sommer 2011 vor allem bei Urlaub in Übersee durch. »Die Preise für Fernreisen steigen im Schnitt um fünf Prozent«, so Thomas Cook-Chef Peter Fankhauser. Ein »erheblicher Teil davon« sei auf die Zwangsabgabe zurückzuführen.

Allerdings schlagen auch höhere Preise für Treibstoff, Währungseffekte und kletternde Kosten in einigen Zielländern auf den Reisepreis durch. Auf den kürzeren Strecken bleiben die Preise trotz der Ticketsteuer stabil, Grund sind die »guten Verhandlungen mit Hoteliers und Airlines.«

Wie sehr die Flugsteuer im kommenden Sommer – sie greift seit 8. September 2010 für alle Flüge ab 2011 – den Reisepreis prägt, zeigen Musterrechnungen des Konzerns. Urlaub in Ägypten wird beispielsweise im kommenden Sommer gemessen am Vorjahr um sechs Prozent teurer, zwei Drittel des Preissprungs entfallen dabei auf die Luftverkehrsabgabe.

Bei Reisen in die USA (plus sieben Prozent) oder in die Dominikanische Republik (plus vier Prozent) gehen jeweils 2,5 Prozent auf das Konto der Ticketsteuer. Quer durch das Sortiment würden die günstigen Angebote, so Fankhauser, »überproportional belastet.« Der Konzern selbst rechnet mit »Bürokratiekosten« in Höhe von drei Millionen Euro, die nicht an die Kunden weitergegeben werden.
(26.10.10, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.