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Flugsteuer Flugsteuer schafft Chaos

Berlin, 13.9.10 (tdt) – Deutschlands Reiseanbieter klagen mit deutlichen Worten gegen die ab 2011 greifende Flugsteuer. Der Gesetzesentwurf, der im November noch durch den Bundesrat muss, sei „handwerklich katastrophal, wirtschaftlich schädlich“ und schaffe „ein veritables Chaos“, so die Allianz selbständiger Reiseunternehmen (ASR).

Reiseveranstalter und Reisebüros müssten für Fluggesellschaften Steuern erheben für ein noch nicht endgültig verabschiedetes Edikt. „Politiker, die ein Gesetz erfinden, das vielleicht im November in Kraft tritt, Flüge im Jahr 2011 betrifft, dann aber rückwirkend ab September 2010 gelten soll, wissen augenscheinlich wirklich nicht, was sie tun,“ so ASR-Präsident Stephan Busch.

Mit dem Steuerbonus für Hoteliers und nicht vorhandenen Richtlinien für die Umsetzung habe die Regierung Anfang des Jahres den gleichen Fehler schon einmal gemacht. Die auf dem Verbrauchersektor geschaffene Rechtsunsicherheit schade nicht nur dem Ansehen der Politik, sondern auch der Touristik-Branche, „die schon wieder unter unausgegorenen Gesetzen leiden muss.“

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.