fbpx

Flugstornierung Airline darf nicht den vollen Preis einbehalten

Eine Frau storniert aus persönlichen Gründen den Flug. Die Airline will ihr den Flugpreis nicht erstatten. Die Frau klagt dagegen. Das Ergebnis fällt überraschend verbraucherfreundlich aus.

Storniert ein Kunde seinen Flug, darf die Airline nicht einfach den kompletten Flugpreis einbehalten. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 29 C 2391/13 [44]). Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« hin.
In dem verhandelten Fall hatte eine Frau Flugtickets für eine Reise von Frankfurt am Main nach Istanbul und zurück gebucht. Aus persönlichen Gründen musste sie die Reise stornieren. Die Airline zahlte ihr jedoch nichts zurück.
Zu Unrecht, wie das Gericht befand. Die Airline habe zwar einen Anspruch auf eine Vergütung. Zurückzahlen muss sie jedoch den Betrag, den sie sich durch die Aufhebung des Vertrags gespart hat. Im konkreten Fall urteilte das Gericht, dass die Airline 95 Prozent des Reisepreises zurückzahlen musste, weil sie nicht darlegte, wie hoch die ihr entstandenen Kosten waren. Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach bei Stornierungen eine Strafe anfalle, die bei bis zu 100 Prozent des Flugpreises liegen könne, wurden der Klägerin nicht mitgeteilt. Insofern berücksichtigte sie das Gericht nicht.

(11.08.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.