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Flugstornierung Zusätzliche Kosten kann man vermeiden

Wenn Urlauber krank werden und ihren Flug nicht antreten können, ist das doppelt ärgerlich. Denn oft fallen dann auch noch Stornokosten an. Welche rechtlichen Regeln gelten dabei?

Es gibt viele Gründe, warum ein Fluggast seine Reise nicht antreten kann. Bei einer Stornierung bleibt er häufig auf einem großen Teil des Ticketpreises sitzen - und manchmal werden Zusatzkosten fällig. Das muss nicht sein.
 
Die Verbraucherzentrale Brandenburg weist auf zwei wesentliche Rechte hin:
 
Erstattung der Flugkosten: Steuern und Gebühren sollten Passagiere bei einer Stornierung ohnehin zurückerhalten. Doch ihnen steht sogar die Erstattung aller Flugkosten abzüglich einer Pauschale von fünf Prozent zu, sofern die Airline nicht nachweist, ob und welche Erlöse sie durch den Wiederverkauf des Tickets erzielen konnte. Das hat das Landgericht Frankfurt 2014 entschieden (Az.: 2-24 S 152/13).
 
Bearbeitungsgebühr nicht rechtens: Airlines und Buchungsportale dürfen für die Stornierung eines Fluges keine Servicepauschale verlangen. Es handelt sich den Verbraucherschützern zufolge um ein gesetzliches Recht des Fluggastes, für das keine zusätzlichen Kosten berechnet werden dürfen. Ein entsprechendes Urteil gibt es vom Berliner Kammergericht (Az.: 5 U 2/12).
 
Oft weigern sich Airlines, bei einer Stornierung die Flugkosten zu erstatten, und es wird eine pauschale Gebühr fällig. Fluggäste sollten in diesem Fall aber hartnäckig bleiben. Sie können für die Stornierung einen Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen.
 
(02.02.2016, dpa/tmn)


REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.