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Flugverkehr Hohes Kollisionsrisiko am Boden

Langen, 7.9.10 (tdt) – Freie Bahn für startende und landende Flugzeuge ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Doch nicht immer der Fall: 2009 gab es auf deutschen Verkehrsflughäfen 85 so genannte Runway Incursions – ein Flugzeug, ein Fahrzeug oder ein Mensch befand sich dabei im Schutzbereich der für Start oder Landung bestimmten Fläche.

Im Jahr zuvor waren es noch 103 und 2003 sogar 125 Vorfälle gewesen. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) stellt dazu aber die Zahl der kontrollierten Flüge gegenüber: 2.927.000 waren es 2009, im Jahr davor 3.150.000 und 2003 2.548.000.

Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 68 Prozent aller Runway Incursion auf das Konto der Piloten. 15 Prozent wurden von Fußgängern oder Fahrzeugen verursacht, die sich im Schutzbereich der Pisten befanden – und zwölf Prozent von den Fluglotsen. Die restlichen Vorfälle ließen sich nicht eindeutig zuordnen.
 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.