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Flugverspätung Bahnkosten sind in Entschädigung enthalten

Verspätet sich der Flieger, ist das ärgerlich. In manchen Fällen auch teuer - wenn etwa weitere Reisekosten entstehen. Fluggäste haben daher Anspruch auf eine Entschädigung. Kosten für die Weiterreise - etwa mit der Bahn - können nicht zusätzlich eingefordert werden.

Bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden hat der Passagier Anspruch auf eine Entschädigung. Er kann von der Fluggesellschaft aber nicht noch zusätzlich Bahnkosten zurückverlangen, die ihm bei der Weiterreise vom Zielflughafen entstanden sind. So entschied das Landgericht Frankfurt in einem Fall (Az.: 2 - 24 S 66/14). Den Klägern war eine Ausgleichszahlung von 1200 Euro zugesprochen worden. Der Mann und seine Ehefrau verlangten aber noch weitere 184,50 Euro Schadenersatz für die Zugtickets vom Frankfurter Flughafen nach Berlin. Das Landgericht Frankfurt wies diese Ansprüche ab und bekräftigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts. Die Bahnkosten seien der Entschädigung anzurechnen.

Wie das Gericht erklärte, hat die Ausgleichszahlung den Zweck, sowohl für materielle wie auch immaterielle Schäden aufzukommen, ohne dass deren genaue Höhe im Einzelnen zu beweisen wäre. Bei den Bahnkosten handele es sich um einen Verzugsschaden, der aus der Verspätung des Fliegers entstanden sei - und nicht um eine nicht erbrachte Betreuungs- und Unterstützungsleistung der Airline. Eine doppelte Kompensation durch Schadenersatz plus Ausgleichszahlung entspreche nicht dem Sinn und Zweck der EU-Verordnung.

(21.05.2015, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.