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Viele wünschen sich, der Urlaub möge nie enden. Doch die Rückreise sollte nicht unbedingt länger dauern als geplant. Bei extremen Verspätungen ist eine Entschädigung möglich

Flugverspätung Wie Urlauber ihre Rechte durchsetzen

Wenn der Flieger auf der Rückreise aus dem Urlaub ausfällt, ist die Erholung schnell dahin. Und nach den Ferien ist der Ärger nicht vorbei - denn dann geht der Papierkrieg mit der Airline erst los. So setzen Passagiere ihre Rechte durch.

Die Sommerferien sind in fast allen Bundesländern zu Ende. Doch nicht alle Urlauber kommen erholt zurück. Wenn sich ein Flug stark verspätet hat, womöglich in die Nacht oder auf den nächsten Tag, ist der Frust groß.

Reisende haben aber Rechte, die sie gegenüber der Airline oder dem Veranstalter geltend machen können:
 
Ausgleichszahlung nach EU-Recht: Wenn ein Flug ausfällt oder sich um mehr als drei Stunden verspätet, steht Passagieren laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigung zu. Je nach Strecke sind das 250, 400 oder 600 Euro - vorausgesetzt, es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor.

 
Was in der Theorie gut klingt, ist in der Praxis häufig schwierig durchzusetzen: »Die Mehrheit der Airlines antwortet dem Kunden erst einmal gar nicht oder lässt Monate vergehen und bietet dann einen Gutschein an«, hat Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg beobachtet. Oder die Fluggesellschaft erweckt den Anschein, gar nicht zahlen zu müssen. »Viele Airlines legen gar nicht dar, warum sich ein Flug verspätet hat. Die meisten Kunden bekommen ein vorgefertigtes Schreiben, in dem selten auf den Einzelfall eingegangen wird.« Oder die Airline tut etwa bei einem technischen Defekt so, als sei das kein Grund für eine Entschädigung.
 
Für Reisende heißt es: hartnäckig bleiben. Verbraucherzentralen und die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) helfen, die Rechte des Urlaubers außergerichtlich durchzusetzen. »Allerdings muss man der Airline etwa acht Wochen Zeit geben, selbst aktiv zu werden«, sagt Fischer-Volk. Fluggastrecht-Portale wie Fairplane, Flightright oder EUclaim haben sich darauf spezialisiert, die Ansprüche von Passagieren durchzusetzen. Allerdings führt der Weg dann gleich über ein Gericht. «Diese Dienstleister würde ich nur einschalten, wenn die Rechtslage unklar ist», rät Fischer-Volk.
 
Reisepreisminderung: Verspätet sich der Flug im Rahmen einer Pauschalreise deutlich, können Urlauber den Reisepreis mindern. »Wenn man einen Tag später im Urlaub ankommt, ist das ein Reisemangel«, erklärt Fischer-Volk. Die Höhe der Preisminderung richtet sich dann nach der Reisedauer: Der Reisepreis wird durch die Zahl der Urlaubstage geteilt, daraus ergibt sich der konkrete Anspruch. Auch die verspätete Ankunft in der Heimat schmälert das Urlaubserlebnis, eine Preisminderung ist dann ebenso gerechtfertigt. Reisemängel müssen innerhalb eines Monats reklamiert werden.
 
Schadenersatz: Bei einer Pauschalreise können Urlauber im Fall einer deutlichen Flugverspätung zusätzlich Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden geltend machen. Das gilt allerdings nicht, wenn ein Streik der Grund für die Verzögerung war - denn in diesem Fall liegt höhere Gewalt vor.
(11.09.2015, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.