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Flusskreuzfahrten Zahl der Passagiere ist erstmals zurückgegangen

Schlechte Zeiten für die Flusskreuzfahrt: Die Zahl der Passagiere ist erstmals seit Jahren zurückgegangen. Die Branche leidet unter der erhöhten Mehrwertsteuer und der Krise am Nil. Dabei wächst die Zielgruppe.

Die Zeiten in der Flusskreuzfahrt waren schon einmal besser. Die Passagierzahlen bei den deutschen Anbietern gingen im vergangenen Jahr auf 461.695 zurück - ein Minus von 5,4 Prozent. Das gab es seit sechs Jahren nicht mehr, zeigt die Kreuzfahrtanalyse, die der Deutsche Reiseverband (DRV) bei der Reisemesse ITB in Berlin vorstellte. Dabei werden Kreuzfahrten eigentlich immer beliebter: So gingen 2012 fast zwei Millionen Deutsche an Bord auf Reisen - mehr als je zuvor. Mit dem Boom bei den Hochseetörns können die Flusskreuzfahrten aber nicht mehr mithalten. Das hat viele Gründe.

Die Kreuzfahrt insgesamt werde weiter zulegen, sagt Richard Vogel, Vorsitzender des Schifffahrtsausschusses im Deutschen Reiseverband (DRV). »Da ist noch Wachstumspotenzial. Auch für die Flusskreuzfahrt.« Der entscheidende Unterschied sei: »Die Hochseeschiffe werden immer mehr zu einer Destination, die Flusskreuzfahrtschiffe fahren nach wie vor in Destinationen.«

Die Reedereien, die auf den sieben Weltmeeren kreuzen, brennen geradezu ein Feuerwerk an Innovationen ab: Norwegian Cruise Line beispielsweise stellt in diesem Jahr mit der »Breakaway« ein Schiff in Dienst, das die erste Salzgrotte auf hoher See bietet und einen Aqua-Park mit Wasserrutschen, die den freien Fall in die Tiefe ermöglichen. Auf der »Royal Princess« von Princess Cruises sollen Passagiere auf einem »Sea Walk« wandeln, einem gläsernen Spazierweg, der über die Reling hinausragt - irre? Ja, vielleicht, aber für viele Passagiere eben auch attraktiv. Da können die Flusskreuzfahrtschiffe nicht mithalten.

(09.03.13, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.