fbpx
REISE und PREISE

Freizügigkeit Nicht in jedem Land geht man nackt in die Sauna

In Deutschland sind es die Menschen gewohnt, unbekleidet in die Sauna zu gehen. Doch in anderen Ländern ist so viel Freizügigkeit eher unerwünscht. Reisende erkundigen sich am besten bei dem jeweiligen Betreiber.

Nackt ausziehen und rein in die Sauna: Das ist nicht in jedem Land angemessen. »In unterschiedlichen Ländern herrschen verschiedene Gepflogenheiten«, erklärt Hans-Jürgen Gensow vom Deutschen Sauna-Bund aus Bielefeld.

Nackt geht man etwa in Finnland, Deutschland, Österreich, Südtirol, Polen, Russland und der Niederlande in die Sauna. Dagegen sollten Urlauber in Mittel- und Süditalien, Frankreich, Spanien, Australien und den USA die Sauna leicht bekleidet betreten. »Wer im Ausland unsicher ist, ob nacktes Saunabaden in Ordnung ist, sollte den Betreiber der Sauna fragen«, rät Gensow.

In Finnland gibt es dem Experten zufolge noch eine kulturelle Besonderheit: Männer und Frauen saunieren zwar nackt - aber getrennt voneinander. »Nur der engste Familienkreis oder sehr gute Freunde gehen gemeinschaftlich in die Sauna«, sagt Gensow. In Deutschland hätten sich die sogenannten Textilsaunas nicht durchgesetzt.

(02.03.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.