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Frühbucher Auf lange Insolvenzabsicherung achten

Frühbucher achten besser darauf, dass der Veranstalter langfristig gegen eine Insolvenz abgesichert ist.

Das rät Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Sie verrät, wo man sich informieren kann.

Wer jetzt etwa eine Kreuzfahrt im Sommer 2012 bucht, sollte prüfen, ob der Anbieter bis zu diesem Zeitpunkt gegen eine Pleite versichert ist. Angaben hierzu finden Urlauber zum Beispiel unter www.tip.de/register im Internet.

Auch sollten Urlauber immer darauf achten, dass sie vom Veranstalter mit den Reiseunterlagen einen gültigen Sicherungsschein erhalten. Er ist ein Beleg dafür, dass der Veranstalter vorschriftsmäßig insolvenzversichert ist - und damit auch die Zahlungen der Kunden.

Allerdings können sich Kunden nicht immer darauf verlassen, dass die Versicherung bei einer Pleite einspringt, erläutert Fischer-Volk. Denn in Einzelfällen sei es vorgekommen, dass Veranstalter zunächst eine Reise aus technischen Gründen oder wegen zu geringer Buchungszahlen abgesagt hatten. Danach hätten die Reiseveranstalter Insolvenz angemeldet. Die Versicherung müsse Betroffenen in so einem Fall kein Geld zurückzahlen, weil die Reise nicht wegen einer Insolvenz ausfiel.

Haben Betroffene aber den starken Verdacht, dass der genannte Grund für die Absage nur vorgeschoben war, sollten sie notfalls vor Gericht ihr Geld einklagen, rät Fischer-Volk. Dabei sei es ratsam, sich mit anderen Betroffenen zusammenzuschließen.

Veranstalterregister mit Angaben zur Insovenzabsicherung

(31.10.11, dpa/tmn)
 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.