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Frühbucher Preisrutsch bleibt aus

Die Buchungsleitungen laufen momentan heiß, doch der erwartete Preisrutsch bei den Frühbuchern bleibt aus.

Anders als im Vorjahr profitieren Frühbucher nicht von der auch in dieser Saison vorgenommen Preissenkung des viertgrößten deutschen Reiseveranstalters mitten in der heißen Buchungsphase. »Kunden werden keine Erstattung erhalten«, so Alltours-Sprecher Stefan Suska. Das Duisburger Unternehmen hatte zuvor angekündigt, die Katalogpreise für eine halbe Million Reisen aus dem Sommerprogramm »um bis zu sieben Prozent zu senken.« Damit gehen Kunden leer aus, die bereits ihre Reise gekauft haben. Wie viele Buchungen für die Saison 2011 bereits vorliegen, will der größte konzernunabhängige Reiseveranstalter der Bundesrepublik nicht sagen.

Für den Sommer 2010 hatte Alltours zweimal einen Preisrutsch angekündigt: Im Oktober 2009 sanken die Preise um »bis zu 12,5 Prozent«. Dann wurden zu Weihnachten 2009 noch einmal 35 Prozent der Sommerreisen »um durchschnittlich sieben Prozent« günstiger. Damals erstattete das Reiseunternehmen Frühbuchern den Differenzbetrag und warb damit, dass beispielsweise einem Paar für zwei Wochen Mallorca-Urlaub »rund 120 Euro« zurückbezahlt wurden.

Dass sich Frühbucher nun womöglich schlecht behandelt fühlen, »hoffen wir nicht«, sagt Suska. Auch andere Branchen arbeiteten mit Sonderverkäufen, Schlussverkäufen oder kurzfristigen Reduzierungen und Rabattaktionen: »Das weiß der Kunde«.

(7.01.11, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.