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Ab in die Sonne: Wer früh bucht, dem räumen Reiseveranstalter oft große Rabatte ein

Ab in die Sonne: Wer früh bucht, dem räumen Reiseveranstalter oft große Rabatte ein

FrühbucherangeboteSo viel Zeit bleibt Reisenden für Rabatte

Frühbucherpreise sind etwas für Leute, die schon zwölf Monate im Voraus ihren Jahresurlaub planen? Nicht unbedingt. Die großen Reiseveranstalter machen ganz verschiedene Angebote mit hohen Abschlägen - teilweise noch wenige Tage vor Reisebeginn.

Wenn Reiseveranstalter eine Sache schätzen, dann Planbarkeit. Vielen Urlaubern geht es ähnlich. Alle Beteiligten - die Airline, das Hotel und der Veranstalter - haben ein Interesse daran, schon früh eine gewisse Auslastung gesichert zu haben.

Das Ziel ist es, Kunden zu möglichst frühzeitigem Buchen zu verführen. Der Hebel: satte Rabatte für Frühbucher, mit teilweise mehr als 50 Prozent Ermäßigung auf den regulären Reisepreis. Ein Überblick über Fristen, Prozente und Konditionen:

- Tui: Jeder zweite Kunde bei Tui nutzt Frühbucherangebote. Wie hoch der Preisvorteil genau ausfällt, verhandelt der Marktführer mit den einzelnen Hoteliers. Die höchsten Ersparnisse gibt es mit bis zu 35 Prozent bei Buchungen bis Ende Dezember. Bis 31. Januar sind noch bis zu 20 Prozent drin, bis 28. Februar noch maximal 15 Prozent. Für die Wintersaison 2018/19 bietet Tui in vielen Hotels bis zum 31. Oktober Frühbucher-Rabatte. Auf Rundreisen gibt es zusätzlich bis zu 100 Euro Ermäßigung, die Kombination mit Kinderfestpreisen oder Sparangeboten wie 14=10 (14 Tage zum Preis von 10) ist ebenfalls möglich.

- Thomas Cook: Auch bei Thomas Cook (Neckermann Reisen und Thomas Cook Signature) steigt die Nachfrage nach Frühbucherangeboten. Für den Sommer 2019 läuft ein Großteil der Angebote am 31. Januar aus, eine weitere Frist ist der 28. Februar. Der erste Frühbucherrabatt für die Wintersaison 2018/19 läuft für einen Großteil der Angebote am 30. September aus, eine weitere Frist ist der 31. Oktober. In einigen Hotels können Kunden noch bis Ende März mit Rabatten von wenigstens zehn Prozent rechnen. Für Fernziele lohnt es außerdem, sich nach sogenannten rollierenden Rabatten umzusehen, die bis zu einem bestimmten Stichtag vor der Reise gelten. Bei Buchung bis zu 45 Tage vor Anreise sind damit bis zu 40 Prozent Ersparnis möglich.

- FTI: Frühbucherrabatte sind begehrt, das merkt man auch bei FTI in München. 40 Prozent aller Buchungen entfallen hier auf die ermäßigten Angebote. Diese bewegen sich zwischen 45 und 56 Prozent, auch bei Fernzielen: «Wer den kommenden Winter in der Karibik oder am Indischen Ozean verbringen will, kann bei rechtzeitiger Buchung zum halben Preis in der Ferne übernachten», sagt FTI-Geschäftsführer Ralph Schiller. Drei Rabattstufen mit verschiedenen Stichtagen gibt es für ausgewählte Reisen. Außerdem bestehen rollierende Angebote: Wer etwa bis 30 Tage vor Reiseantritt bucht, erhält für einige Hotels noch 45 Prozent Ermäßigung. Plus: Kinderrabatte oder Aktionen wie 14=10.

- DER Touristik: Bei Pauschalreisen von Dertour, ITS oder Meiers Weltreisen geht der Trend schon seit einigen Jahren weg von Last Minute zur Vorausbuchung. Die Stichtage sind ebenfalls verschieden. Wer bei Meiers Weltreisen zum Beispiel bis zum 28. Februar einen Aufenthalt auf Mauritius zwischen Mai und Oktober bucht, kann 55 Prozent des Reisepreises sparen. Zusätzlich kann man die Rabatte mit Ermäßigungen für Langzeitaufenthalte oder Sparangebote kombinieren. Bei den rollierenden Frühbuchervorteilen gelten Fristen, die auch für Kurzentschlossene interessant sein können: Sie gelten in Sonderfällen sogar noch bis acht Tage vor Reisebeginn.

- Aida Cruises: Auch auf dem Wasser ist die Frühbucher-Welle angekommen. Aida bietet Rabatte für langfristig planende Gäste, allerdings mit Einschränkung: Sie gelten nur für den teureren Premium Tarif. Damit können Urlauber aber bis zu 330 Euro auf den regulären Reisepreis sparen, wenn sie bis drei Monate vor Reisebeginn buchen. Noch günstiger wird es mit der Frühbucher-Plus-Ermäßigung, die für Sommerabfahrten bis 30. November und für Winterabfahrten bis 31. Mai erhältlich sind. Hier sparen Gäste bis zu 450 Euro. Die Ermäßigung gilt allerdings nur für die erste und zweite Person in der Kabine, alle zusätzlichen Gäste zahlen den Normalpreis.

- Tui Cruises: Die Hamburger Reederei bietet je nach Reisetermin und Route ein limitiertes Kontingent an Frühbucherermäßigungen und unterscheidet dabei zwischen zwei Rabattstufen: Bei der ersten können Kunden maximal 350 Euro, bei der zweiten maximal 280 Euro je Reise sparen. Für den Winterkatalog enden die Fristen Ende November und Ende Mai, für den Sommer gelten sie bis Ende Juli und Ende Januar.

- Schauinsland Reisen: Hier gibt es für Frühentschlossene zwischen 10 und 25 Prozent Ermäßigung: Die Superfrühbucherangebote sind bis zum 31. Dezember gültig, die Frühbucherangebote der Stufe 1 und 2 bis zum 31. Januar beziehungsweise 31. März. Der Veranstalter rät, nicht zu lange zu warten: «Die Rabatte werden pro Hotel nach dem Prinzip «first come, first served» vergeben und sind nicht unendlich verfügbar», sagt Pressesprecherin Simone Feier-Leist. Wer noch mehr sparen will, kann Angebote wie Seniorenermäßigungen oft mit dem Frühbucher-Rabatt kombinieren. So kann man laut Schauinsland Reisen auf Preisvorteile von bis zu 40 Prozent kommen.

(28.09.2018, srt)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.