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Preisevergleichen und die Frübucherrabatte sichern.

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FRÜHBUCHERRABATTE Wer viel rechnet, gewinnt

Viele sind noch nicht einmal aus den Sommerferien zurück, da kommen die Reiseveranstalter mit den Schnäppchenangeboten für den Winter. Wer jetzt schon für den Winter plant, kann bis zu 45 Prozent des Reisepreises einsparen.
 
Würden Urlauber die nächste Urlaubsreise spätestens sechs Monate vor Abflug buchen, wäre die Welt der Reiseveranstalter in Ordnung. Doch Flugreisende von heute haben andere Sorgen: Viele wissen noch nicht einmal, wann genau sie Urlaub nehmen können, andere können nicht voraussagen, ob genügend Geld in der Kasse ist und die nächsten setzen auf Last-Minute oder wollen gar nicht so lange im Voraus planen. Zwei Dinge sprechen für die frühe Buchung: Erstens, sind in der Frühbucher-Phase noch alle Hotels verfügbar und zweitens, für bestimmte Hotels sind die Frühbucher-Rabatte so hoch, dass sie auch später als Last-Minute-Reise nicht günstiger sein können (wenn sie dann überhaupt noch verfügbar sind).

Fest steht: Mit der richtigen Frühbucher-Strategie lässt sich der Preis in der diesjährigen Wintersaison um 40 Prozent und mehr reduzieren.In Kombination mit anderen Sparmöglichkeiten wie 14 = 10 (14 Tage zum Preis von 10 Tagen), Kinderfestpreisen, Budget-Zimmern und Zusatzleistungen ist der Frühbucher-Spareffekt in Einzelfällen sogar noch größer. Mit lupenreinen Frühbucher-Angeboten gehen die Senkrechtstarter Alltours und Schauinsland Reisen aus Duisburg an den Start. Bei Berücksichtigung sämtlicher Vorteile lassen sich über Alltours XXL-Frühbucherrabatt und über den Superfrühbucherrabatt in über 450 Hotels bis zu 42 Prozent sparen – vorausgesetzt die Reise wird bis zum 30.9. bzw. 31.10.2010 gebucht. Eine rechtzeitige Buchung empfiehlt sich auch beim Nachbarn Schauinsland Reisen: Wer bis Ende August bucht, kann in der Spitze im Vergleich zum vom Normalpreis sogar 45 Prozent sparen. Danach sinken die Frühbucher-Rabatte, bis sie am 31.10. schließlich ganz auslaufen.

Direkt zum REISE&PREISE Preisvergleichs-Portal. Die aktuellen Frühbucher-Rabatte sind in den Endpreisen bereits enthalten.


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FRÜHBUCHERRABATTE: Wer viel rechnet, gewinnt

TUI: 30 Prozent Rabatt

Auch der Münchner Reiseveranstalter FTI gibt bis zum 31. August in ausgesuchten Hotels 30 Prozent Ermäßigung, bis Ende September bis zu 20 Prozent, im Oktober sind es dann nur noch 15 Prozent, in dieser Frühbucher-Phase erhöht sich die Anzahl der angebotenen Hotels allerdings auf 80 Prozent desGesamtkontingents.

Karibik-Fans sollten ein Auge ins Angebot von TUI werfen: Bis zum 30.9 lockt der Marktführer - zusätzlich zum bis zum 31. Oktober währenden Standard-Frühbucherrabatt von bis zu 200 Euro pro Person - mit einem speziellen Turbo XXL-Rabatt von bis zu 100 Euro pro Person. TUI-Kunden, die bis Ende August buchen und auf die Dienste der Haus-Airline TUIfly zurückgreifen, bekommen zusätzlich 25 Euro. Wer sich bis 31. August, kann zusätzlich den Frühbucher-XXL-Bonus von max. 150 Euro pro Person in Anspruch nehmen.

Neckermann, Deutschlands zweitgrößter Reisepaketschnürer, schreibt bei Buchungen bis zum 31.10. einen Super-plus-Frühbucher-Rabatt von bis zu 30 Prozent vom Hotelpreis aus. Frühbucher, die bis spätestens 31.1. buchen, sparen noch bis zu 20 Prozent (Super-Frühbucher), danach bis Ende April (!) bis zu 10 Prozent (Warum ein Rabatt am Ende der Saison noch Frühbucherrabatt nennt, weiß man wohl nicht einmal bei Neckermann).Zusätzlich wird bis zum 30.9. ein zusätzliches Urlaubsgeld von bis zu 60 Euro auf der Kurzstrecke und bis zu 200 Euro auf der Langstrecke vergeben (für die ersten 60.000 Frühbucher bei Nahzielen bzw. 10.000 Frühbuchern bei Fernzielen. Frühbucher-Familien, die sich bis Ende August entscheiden, erhalten pro Kind zusätzlich 100 Euro Kindergeld. Bei einigen Zielen (z. B. Brasilien) ist ein Kind sogar ganz umsonst mit von der Partie.

Thomas Cook Reisen setzt auf seine Frühbucher-Boni Frühbucher-Extra-Plus-Bonus (Frühbucher-Rabatt bis zu 30%, gültig bis 30.9.), Frühbucher-Plus-Bonus (18%/ 31.10.) und den Frühbucher-Bonus (10%/30.11.)

Der Rewe-Veranstalter ITS belohnt die ersten 10.000 Gäste für die Kanarischen Inseln und den Zielflughafen Hurghada am Roten Meer in bestimmten Zeiträumen mit einem Blitzbucher-Bonus von 100 Euro. Kombiniert mit dem allgemeinen Frühbucherrabatt (bis zu 25 %) und Sparterminen lassen sich so bis zu 208 Euro pro Person einsparen. Hier laufen die einzelnen Frühbucherfristen jeweils bis zum 31.10, 30.11., 31.12.und 31.1. Ebenfalls bis zu 25% gibt Rewe-Veranstalter Jahn Reisen, einen Blitzbucher-Bonus gibt es bei Jahn hingegen nicht.

Wie verschieden die neuen Frühbucher-Angebote in diesem Jahr sind, zeigt sich bei Meier’s Weltreisen und Dertour. Die sogenannten »rollierenden« Frühbuchervorteile beider Veranstalter gelten in bestimmten Zeiträumen vor Abreise (z. B. bis 60 oder 90 Tage vor Abflug). Trotz relativ kurzer Vorausbuchungszeiten kann man hier bis zu 40 Prozent sparen, wobei sich die meisten Frühbucher-Angebote bei 10 Prozent Ersparnis liegen. Selbst wer 30 oder 40 Tage vor Reiseantritt bucht, kann sich noch »Frühbucher-Rabatte« sichern. Auch hier scheint der Begriff Frühbucherabatt fehl am Platze, wird die Glaubwürdigkeit der Frühbucher-Philosophie auf Spiel gesetzt. Schließlich ist sechs Wochen vor Abflug die Last-Minute-Phase längst im vollem Gange.

Angeraten wird in jedem Fall ein zusätzlicher Veranstaltervergleich. Denn aller Frühbucher-Euphorie zum Trotz sind die Preisunterscheide von Reiseveranstalter zu Reiseveranstalter vielfach höher als die Ersparnis durch den Frühbucherrabatt. Schließlich werden das Gros der Urlauberhotels von gleich mehreren Reiseveranstaltern angeboten – zu höchstunterschiedlichen Preisen versteht sich. So lassen sich bis zu 500 Euro pro Person auf Kurzstrecken sparen, bei Fernreisen sind es nicht selten 1000 Euro und mehr.

Zum REISE & PREISE Preisvergleichs-Portal geht es hier. Hier können Sie die Preise von über 40 Reiseveranstaltern und mehr als 200 Reisekatalogen vergleichen. Die aktuellen Frühbucher-Rabatte sind in den Endpreisen bereits eingerechnet.

(Juli 2010)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.